E-Mail-Spam rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2004 entschieden, dass unverlangt zugesandte Werbe-E-Mails gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und unlauter im Sinne des § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind. Das höchste deutsche Zivilgericht ist damit der weit überwiegenden Rechtsprechung anderer Gerichte gefolgt.

Die Zusendung von E-Mails sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis dazu erklärt habe oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden auf Grund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann, stellte der BGH fest. Dieses Einverständnis des Empfängers müsse der Werbende darlegen und gegebenenfalls beweisen. Außerdem müsse er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken durch Versehens eines Dritten komme.

Das BGH-Urteil (Az.: I ZR 81/01) betrifft zwar nur den geschäftlichen Bereich, kann aber verallgemeinert werden. Mit der in diesem Jahr in Kraft tretenden Reform des UWG wird ein gesetzliches Spam-Verbot für elektronische Post (neben E-Mail auch SMS und MMS) ohnehin auf alle Marktteilnehmer, also auch Verbraucher, ausgeweitet.

Link zum Urteil: www.jurpc.de/rechtspr/20040176.htm

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

Medienkompetenz live und vor Ort

Daß Medienkompetenz nicht nur digital, sondern auch im real life vermittelt werden kann  zeigt ein Projekt aus Berlin. Durch aktive Medienarbeit möchte das Meko Neukölln Kinder und Jugendliche darin stärken, ihre Stimme zu erheben, sich einzubringen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Angebote sollen die Teilnehmenden befähigen, sich selbst auszudrücken und ihre Sichtweisen und Erfahrungen zu teilen.
mehr »

Erziehung zur digitalen Mündigkeit

Wie kann man Kinder und Jugendliche bei der Social-Media-Nutzung vor Gefahren wie Cybergrooming oder -mobbing schützen, ohne ihnen Teilhabe- und Befähigungschancen in der digitalen Welt zu verbauen? Die aktuelle Debatte wird hitzig geführt. Antworten reichen von einem Verbot für Tiktok, Instagram und Co für unter 16-Jährige bis hin zur Stärkung von „digitaler Mündigkeit“ der User und rechtlicher Regulierung der Anbieter.
mehr »

EU ringt um digitale Regulierung

Trump droht mit Sanktionen. Denn einige US-amerikanische Online-Plattformen werden künftig etwas weniger Gewinn machen als bisher, wenn sie sich um Content-Moderation kümmern müssen. Schließlich will die EU Youtube, Instagram, X und andere verpflichten, illegale Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen und ihre Funktionsweisen transparenter zu machen. Diese Eingriffe würden Sanktionen zufolge haben, verlautbarte der US-Präsident. Sanktionen als Preis dafür, die Orte gesellschaftlicher Auseinandersetzung weniger hasserfüllt zu gestalten?
mehr »