Elektronische Pressespiegel I …

… ohne Zustimmung der Rechteinhaber unzulässig

Elektronische Pressespiegel dürfen ohne Zustimmung des urheberrechtlich Nutzungsberechtigten nicht verbreitet werden. Das hat der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 6. 4. 2000 entschieden (AZ: 3 U 211/99).

Zugrunde lag ein Streit zwischen einem Verlag und der Verwertungsgesellschaft Wort, die mit einer Firma eine Vergütungsvereinbarung über einen elektronischen Pressesspiegel geschlossen hatte, darüber, ob die Erstellung und Verwendung eines elektronischen Pressespiegels ohne Erlaubnis des Nutzungsberechtigten an den verwendeten Presseberichten zulässig ist.

Das Landgericht hatte das mit Urteil vom 7. 9. 1999 verneint, dem einstweiligen Verfügungsantrag des Verlages stattgegeben und der VG Wort verboten, mit Dritten Verträge über Vergütungen für einen elektronischen Pressespiegel abzuschließen und/oder Vergütungen von Dritten für diese Pressespiegel einzuziehen, soweit Artikel aus der von dem Verlag verlegten Zeitung betroffen seien.

Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts wies die dagegen gerichtete Berufung der VG Wort zurück. Durch die Verwendung von elektronischen Presseartikeln auf der Grundlage der mit der VG Wort geschlossenen Verträge verletze der Nutzer des Pressespiegels Urheberrechte. An diesem Verstoß wirke die VG Wort durch die Vereinbarung und Einbeziehung von Vergütungen als Teilnehmerin mit. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke aus Zeitungen und anderen Informationsblättern bedürfe nach dem Urheberrechtsgesetz grundsätzlich der Einwilligung des jeweils urheberrechtlich Nutzungsberechtigten. Die Ausnahmevorschrift des §49 UrhG, die unter bestimmten Voraussetzungen die Vervielfältigung und Verbreitung von Presseartikeln unabhängig von der Erlaubnis gestatte, rechtfertige eine zustimmungsfreie Nutzung nicht. Unter diese Norm fielen keine elektronischen Pressespiegel.

Das Urteil ist rechtskräftig.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Filmtipp:  Nürnberg ’45 

Hauptfigur des bewegenden Dokudramas über die Nürnberger Prozesse ist der junge jüdische Auschwitz-Überlebende Ernst Michel, der nun als Journalist über die Verhandlungen berichtet. Den dokumentarischen Teil prägen Michel selbst (gesprochen von Heino Ferch), seine Tochter (Annette Frier) und der Sohn (Herbert Knaup) einer polnischen Überlebenden. In den Spielszenen wirken außerdem Francis Fulton Smith als Hermann Göring und Wotan Wilke Möhring als dessen Anwalt mit.
mehr »

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

Unsicherheit in der Medienlandschaft

Künstliche Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf die Medienbranche wurden auch bei des diesjährigen Münchner Medientagen intensiv diskutiert. Besonders groß sind die Herausforderungen für Online-Redaktionen. Im Zentrum der Veranstaltung  mit 5000 Besucher*innen, mehr als 350 Referent*innen aus Medienwirtschaft und -politik, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft, stand allerdings die Frage, wie Tech-Konzerne reguliert werden sollten.
mehr »

Für faire Arbeit bei Filmfestivals

„Wir müssen uns noch besser vernetzen und voneinander lernen!“, war die einhellige Meinung bei der Veranstaltung der ver.di-AG Festivalarbeit im Rahmen des  Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm. Die AG hatte zu einer Diskussionsrunde mit dem Titel Labour Conditions for Festival Workers: Roundtable & Fair Festival Award Launch eingeladen. Zu Gast waren internationale Teilnehmer*innen. Die Veranstaltung war auch der Startschuss zur ersten Umfragerunde des 4. Fair Festival Awards.
mehr »