Elektronische Pressespiegel I …

… ohne Zustimmung der Rechteinhaber unzulässig

Elektronische Pressespiegel dürfen ohne Zustimmung des urheberrechtlich Nutzungsberechtigten nicht verbreitet werden. Das hat der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 6. 4. 2000 entschieden (AZ: 3 U 211/99).

Zugrunde lag ein Streit zwischen einem Verlag und der Verwertungsgesellschaft Wort, die mit einer Firma eine Vergütungsvereinbarung über einen elektronischen Pressesspiegel geschlossen hatte, darüber, ob die Erstellung und Verwendung eines elektronischen Pressespiegels ohne Erlaubnis des Nutzungsberechtigten an den verwendeten Presseberichten zulässig ist.

Das Landgericht hatte das mit Urteil vom 7. 9. 1999 verneint, dem einstweiligen Verfügungsantrag des Verlages stattgegeben und der VG Wort verboten, mit Dritten Verträge über Vergütungen für einen elektronischen Pressespiegel abzuschließen und/oder Vergütungen von Dritten für diese Pressespiegel einzuziehen, soweit Artikel aus der von dem Verlag verlegten Zeitung betroffen seien.

Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts wies die dagegen gerichtete Berufung der VG Wort zurück. Durch die Verwendung von elektronischen Presseartikeln auf der Grundlage der mit der VG Wort geschlossenen Verträge verletze der Nutzer des Pressespiegels Urheberrechte. An diesem Verstoß wirke die VG Wort durch die Vereinbarung und Einbeziehung von Vergütungen als Teilnehmerin mit. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke aus Zeitungen und anderen Informationsblättern bedürfe nach dem Urheberrechtsgesetz grundsätzlich der Einwilligung des jeweils urheberrechtlich Nutzungsberechtigten. Die Ausnahmevorschrift des §49 UrhG, die unter bestimmten Voraussetzungen die Vervielfältigung und Verbreitung von Presseartikeln unabhängig von der Erlaubnis gestatte, rechtfertige eine zustimmungsfreie Nutzung nicht. Unter diese Norm fielen keine elektronischen Pressespiegel.

Das Urteil ist rechtskräftig.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Katapult-Magazin im Wahlkampf

„Mecklenburg-Vorpommern steht schlecht da, Sachsen-Anhalt auch. Wir reagieren.“ So lautet der erste Satz des Editorials zur Ankündigung, ein „Magazin für Konservative und Rechte“ im Vorfeld der Landtagswahlen zu produzieren. Die etwas reißerische Vorschau kommt von KATAPULT, dem Greifswalder Wissenschaftsmagazin, das aus Statistiken und Studien allgemein verständliche Info-Grafiken baut und sich darüber hinaus im Medienkanon als kräftige Stimme für Demokratie und Toleranz profiliert hat.
mehr »