Beschriftende IPTC-Daten von Fotos, die auf Facebook hochgeladen werden, dürfen dort nicht mehr entfernt oder verändert werden. Dass diese Daten, mit denen Fotografen ihre Urheberschaft kenntlich machen und weitere Informationen zum Bild geben, auf der Plattform erhalten bleiben müssen, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Freelens hatte deshalb gegen Facebook geklagt, die Einhaltung von Urheberrechtsnormen verlangt und sie jetzt erfolgreich erstritten.
In den IPTC-Daten, einem internationalen Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, vermerkt der Fotograf seine Urheberschaft, die Kontaktdaten und die Bildbeschreibung. Diese Daten sind unerlässlich, um den Urheber und Nutzungsrechteinhaber des Fotos eindeutig zu identifizieren und um die Fotos mittels Volltextsuche im Internet wiederzufinden. Ebenso ist die digitale Beschriftung wichtig, um die Bilder zu beschreiben, abgebildeten Personen, Orte und Sachen zu benennen und missbräuchliche Verwendung – auch in einem anderen Sinnzusammenhang – zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat unmissverständlich in § 95c des Urheberrechtsgesetzes vermerkt: „Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden…“ Daran hat sich Facebook jedoch nicht gehalten, auch seit 2013 Freelens eine Unterlassungserklärung durchsetzen wollte. Begründet wurde das u.a. mit dem Datenschutz. Doch mit der Entfernung der Informationen aus den digitalen Bildern entstanden, das beanstandet Freelens, quasi massenhaft verwaiste Werke, bei denen niemand mehr wisse, wer die Rechte an den Fotos hält. Das stelle „eine grobe Missachtung der Autoren und ihrer verbrieften Rechte dar“, so die Kläger.
Das Vorgehen von Facebook sei leider typisch für viele Plattformen, die mit dem »User-generated content« ihr Geschäftsmodell gefunden hätten. Es gelte aber auch für viele Zeitungsverlage, die die Fotografen nicht als Autoren nennen oder die IPTC-Informationen der Urheber aus den Fotos entfernen.
Nachdem das Urteil vom 9. Februar 2016 (Az.: 308 O 48/15) nun rechtskräftig geworden ist, bestehe „Klarheit, dass ein solches Vorgehen nicht weiter geduldet werden muss“, so Freelens-Vorstandsmitglied Rainer F. Steußloff, der mit Unterstützung des Berufsverbandes der Fotografen und Fotojournalisten gegen Facebook geklagt hatte. Für Freelens-Justitiar Dirk Feldmann, der den Prozess geführt hatte, ist es „völlig unverständlich, dass die Durchsetzung der offensichtlichen Autorenrechte in einem Gerichtsverfahren erzwungen werden“ musste.