Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat den Freistaat Bayern aufgefordert, vor der anstehenden Verhandlung beim Amtsgericht München einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gegen den Journalisten Michael Trammer zurückzunehmen. Die dju wertet das juristische Vorgehen als Versuch des Freistaats, unerwünschte Berichterstattung über Proteste gegen die Internationale Automobilausstellung im vergangenen Herbst nachträglich abzustrafen.
Michael Trammer hatte am 10. September 2021 im Auftrag der „tageszeitung“ (taz) von einer Protestaktion gegen die Internationale Automobilausstellung (IAA) in München berichtet. Nachdem er ein von Aktivisten besetztes Gebäude betreten hatte, war er bei dessen Räumung zunächst von der Polizei in Gewahrsam genommen und mehrere Stunden an seiner Arbeit gehindert worden. Ein Hausverbot für die komplette IAA, das bei Trammers späterer Freilassung zunächst ausgesprochen wurde, nahm die Polizei nach Interventionen durch die taz-Chefredaktion und die dju zurück.
Das ansonsten leerstehende Haus im Eigentum des Freistaats Bayern hatte Trammer betreten, um einen unmittelbaren Eindruck vom Geschehen und der Besetzung zu gewinnen. Weil die Gebäudeverwaltung, die Immobilien Freistaat Bayern, einen Strafantrag stellte, erließ die Staatsanwaltschaft München in der Folge einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 40 Euro gegen den Journalisten. Dagegen hat Trammer, unterstützt von der dju in ver.di, Einspruch eingelegt. Jetzt soll beim Amtsgericht München darüber verhandelt werden.
„Journalistinnen und Journalisten müssen ungehindert über Vorgänge berichten können, die für die Öffentlichkeit relevant sind. Dies trifft auf die Proteste rund um die IAA zweifellos zu“, betont Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der dju, in einer Pressemitteilung: „Anstatt ohne Not die Staatsanwaltschaft einzuschalten, hätte das Land Bayern im Sinne der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit den Zugang zu seinem ohnehin leerstehenden Gebäude nachträglich gewähren können. Wir fordern den Freistaat daher auf, das Verfahren umgehend zu beenden.“
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der Trammer vor dem Amtsgericht vertritt, erläutert: „Es war die Entscheidung des Freistaats Bayern, das Verfahren gegen meinen Mandanten anzustoßen. Hausfriedensbruch setzt einen Strafantrag voraus, dieser wurde durch Immobilien Freistaat Bayern gestellt.“ Deshalb könne der Freistaat Bayern aber auch selbst entscheiden, ob das Verfahren überhaupt weitergeführt werde. „Denn Immobilien Freistaat Bayern kann den Strafantrag jederzeit zurücknehmen.“
Wenn er über ein besetztes Haus informieren möchte, müsse er es auch betreten, sagt Michael Trammer. „Bei einem öffentlichen Interesse muss der Staat der Pressefreiheit einen Raum geben.“ Das gelte gerade bei Gebäuden, die in öffentlicher Hand stehen, dort „muss die journalistische Arbeit ermöglicht werden“, so der Freie.
Die Verhandlung ist für den 5. Mai 2022 um 9:00 Uhr am Amtsgericht München terminiert.