G20-Akkreditierungen rechtswidrig entzogen

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

Als weiteren „wegweisenden Erfolg für die Pressefreiheit“ begrüßt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, dass der Entzug von Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg rechtswidrig war. Sechs klagenden Betroffenen hat das Verwaltungsgericht Berlin daraufhin so genannte Anerkenntnisurteile zugestellt.

Den Klagen zweier weiterer Journalisten hatte das Gericht bereits im November 2019 stattgegeben. „Während der damaligen Verhandlung konnte die Bundesregierung dem Gericht keinerlei Tatsachen präsentieren, die den Widerruf der bereits erteilten Akkreditierungen gerechtfertigt hätten. Dass das Bundespresseamt nun die Unrechtmäßigkeit dieses drastischen Schritts selbst endlich eingestanden hat, ist die richtige Konsequenz daraus“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Berger.

Die dju in ver.di hatte für ihre Mitglieder nach dem G20-Gipfel im August 2017 Fortsetzungsfeststellungsklagen angestrengt. „Das Bundespresseamt hat jetzt bestätigt, dass es für diesen historisch bislang einmaligen, gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit keine gesetzliche Grundlage gab. Es muss daher dafür sorgen, dass sich solche Rechtsverstöße künftig nicht mehr wiederholen“, sagte Berger.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

SWR lehnt Vergleich mit Regisseur ab

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand gestern der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren des Regisseurs Joachim Lang gegen den SWR statt. Der Sender hatte ihm am 11. Juli betriebsbedingt gekündigt. Begründet wurde die Änderungskündigung mit dem Sparkurs des Senders, der „angeblich“ keine weiteren Spielfilme vorsieht. Dies, obwohl der SWR laut Staatsvertrag verpflichtet ist, Spielfilme herzustellen. Zum gestrigen Termin vor dem Gericht hat der Sender keine Kompromisse angeboten. Damit kommt es nun zum Kammertermin mit einem Urteil.
mehr »

Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
mehr »

Niederlage für Google und Apple

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei weitreichende Urteile gegen Tech-Riesen gefällt. Die Richter*innen bestätigten eine Geldbuße gegen Google von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.
mehr »

72 Angriffe auf die Pressefreiheit

Die aktuelle Ausgabe des Monitoring-Berichts von Media Freedom Rapid Response (MFRR) dokumentiert und analysiert die Verletzungen der Medienfreiheit, die sich in der ersten Jahreshälfte 2024 in Europa ereignet haben. In Bezug auf Deutschland wurden 72 Vorfälle registriert, von denen 116 Medienschaffende oder -einrichtungen betroffen waren. Der Bericht stellt eine neue Qualität von Protesten fest, in deren Kontext es auch zu Einschränkungen der Medienfreiheit kam.
mehr »