Als weiteren „wegweisenden Erfolg für die Pressefreiheit“ begrüßt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, dass der Entzug von Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg rechtswidrig war. Sechs klagenden Betroffenen hat das Verwaltungsgericht Berlin daraufhin so genannte Anerkenntnisurteile zugestellt.
Den Klagen zweier weiterer Journalisten hatte das Gericht bereits im November 2019 stattgegeben. „Während der damaligen Verhandlung konnte die Bundesregierung dem Gericht keinerlei Tatsachen präsentieren, die den Widerruf der bereits erteilten Akkreditierungen gerechtfertigt hätten. Dass das Bundespresseamt nun die Unrechtmäßigkeit dieses drastischen Schritts selbst endlich eingestanden hat, ist die richtige Konsequenz daraus“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Berger.
Die dju in ver.di hatte für ihre Mitglieder nach dem G20-Gipfel im August 2017 Fortsetzungsfeststellungsklagen angestrengt. „Das Bundespresseamt hat jetzt bestätigt, dass es für diesen historisch bislang einmaligen, gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit keine gesetzliche Grundlage gab. Es muss daher dafür sorgen, dass sich solche Rechtsverstöße künftig nicht mehr wiederholen“, sagte Berger.