Gegensätzliche Urteile zur Rundfunkgebühr für Computer

BRAUNSCHWEIG / KOBLENZ/ ANSBACH. Der „für einen in einer Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellte Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten“ ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig am 16. Juli (Az.: 4 A 149/07) Der Kläger betreibt ein Einzelunternehmen von einem in der eigenen Wohnung liegenden Arbeitszimmer aus. Auch ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz am 29. Juli (Az.: 1 K 496/08.KO). Zwar könne der Kläger mit dem Computer Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, doch rechtfertige dies nicht automatisch die Gebührenerhebung. Wenn der Computer in den Geschäftsräumen oder einer Kanzlei stehe, wird er typischerweise nicht genutzt, um Radio zu hören, hieß es in der Begründung der Koblenzer Richter. Das sieht das Verwaltungsgericht Ansbach ganz anders. In einem gleichgelagerten Fall sind die bayerischen Juristen der Ansicht, dass ein Anwalt für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren zahlen muss, auch wenn er ihn nicht zum Radiohören nutzt. Dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zufolge genüge es, das damit Radioempfang möglich sei. (Urteil vom 4. August AN 5 K 08 00348).
Zum 1. Januar 2007 wurde die sogenannte PC-Gebühr eingeführt. Seitdem ist die Grundgebühr von 5, 52 Euro im Monat fällig, wenn man keine anderen Empfangsgeräte als einen PC hat. Zudem verlangt die GEZ von all denjenigen eine zweite Grundgebühr, wenn der PC in der Privatwohnung auch beruflich genutzt wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

COP30 und der Klimajournalismus

Die Weltklimakonferenz in Belém bringt das Thema Klimaschutz zurück auf manche Titelseiten. Aber welche Rolle spielt das Klima im Alltag in deutschen Medien? Alexandra Endres (table.media) und Torsten Schäfer (FH Darmstadt) beobachten das Geschehen schon länger und nehmen die CPO30 zum Anlass, um für eine Sendung des Deutschlandfunks darüber zu diskutieren.
mehr »

Ver.di: Deutsche Welle nicht kürzen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die geplante Etat-Senkung bei der Deutschen Welle, mit der eine Schrumpfung des deutschen Auslandssenders einhergehen wird. Stattdessen müsse eine ausreichende Finanzierung durch Bundesmittel gewährleistet werden.
mehr »

Schon entdeckt? Wie Rechte reden

Jede Woche die Analyse eines rechten Zitats – ob aus dem Bundestag oder beim Weihnachtsessen mit der Familie. Das bietet der Newsletter „Wie Rechte reden“ von Maria Timtschenko und Johannes Giesler. Denn: „Die Neue Rechte ist da“, wie die Autor*innen in der Ankündigung ihres Newsletters schreiben: „Sie ist auf der WG-Party bei deinen Freund:innen eingeladen. Sie steht neben dir in der Schlange für ‚Einmal Döner, bitte‘." Und sie verschiebt ihren menschenfeindlichen und autoritären Diskurs in die gesellschaftliche Öffentlichkeit, in Kommentarspalten, eigenen Medien oder Gruppenchats.
mehr »

RSF: Exilmedien als Quelle

Sie decken Korruption und Unterdrückung auf, wo ausländische Korrespondent*innen keinen Zugang haben: Exilmedien sorgen dafür, dass zuverlässige Informationen aus geschlossenen Diktaturen weiterhin verfügbar bleiben. In Kooperation mit dem JX Fund stellt Reporter ohne Grenzen (RSF) dar, wie wichtig Exiljournalist*innen in der internationalen Berichterstattung sind.
mehr »