Herr Gröger nicht anonym

junge Welt darf den Namen des Ministerialrats wieder nennen

Herr Gröger hat wieder einen Namen: Der Besitzer eines Seegrundstücks in Niederlehme bei Berlin, auf dem sich eine Ernst-Thälmann-Gedenkstätte befindet, die er durch Neubebauung beseitigen möchte, muss nicht anonym bleiben. Das Berliner Kammergericht entschied am 5. November, dass die Tageszeitung junge Welt Gerd Grögers Namen wieder nennen darf. Damit revidierte der 9. Zivilsenat ein Urteil des Berliner Landgerichtes vom Juni diesen Jahres, in dem Gröger zugestanden worden war, dass die Namensnennung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze.

Gröger hatte im gleichen Zusammenhang vielfach Unterlassungsansprüche geltend gemacht, um „in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen“, so auch gegen das Magazin Der Spiegel oder die Märkische Allgemeine Zeitung (siehe M 11 / 2004). Der Verlag 8. Mai, in dem die junge Welt erscheint, sah das Recht der Berichterstattung beeinträchtigt und legte Widerspruch ein. Das aktuelle Urteil ist die erste Entscheidung in zweiter Instanz.

Gröger hätte von Anfang an bewußt sein müssen, dass es sich beim Kauf des Grundstücks um einen „öffentlichkeitsrelevanten Vorgang“ handele, führte der Senat aus. Er sah ein begründetes Informationsinteresse, wer die Person sei, die eine „zumindest in der DDR als wichtig angesehene Institution beseitigen“ lassen wolle, woher sie komme und welche Ziele sie verfolge. Da Gröger als Ministerialrat im brandenburgischen Bauministerium zudem beruflich mit baurechtlichen Fragen vertraut sei, begründe auch das ein Berichterstattungsinteresse. Der Anwalt Grögers beklagte eine „Prangerwirkung“ der Berichte, sein Mandant sei „durchs Dorf getrieben“, durch Anrufe und Briefe massiv angegangen worden. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg machte für die junge Welt geltend, dass ein Recht auf Anonymität dort ende, wo eine Person in einem „kulturellen Konflikt mit starkem wirtschaftlichem Hintergrund aktiv in die Gesellschaft hineinwirke“.

Dietmar Koschmieder, Geschäftsführer des Verlages 8. Mai, begrüßte, dass eine „grundsätzlichee Frage, die schwerwiegende Folgen für das Recht der freien Meinungsäußerung habe“ zugunsten freier Berichterstattung entschieden worden sei. Es sei allerdings „bedenklich, dass große, finanziell starke Pressehäuser“ sich mit Gröger ohne Strafbewährung geeinigt hätten und auf dem juristischen Instanzenweg die junge Welt die Kastanien aus dem Feuer holen müsse.

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