Licht am Horizont

Buchverbot aufgehoben – Geschichtsschreibung zugelassen

Manche Zeitgenossen würden ihre eigene Vergangenheit am liebsten auslöschen. Diesen Eindruck hat man gelegentlich von Sven Hüber, einem hochrangigen Beamten der Bundespolizei, der einst auf der anderen deutschen Seite stand und als junger Offizier neben der Berliner Mauer auch die moralischen Grenzen der DDR zu verteidigen hatte. ver.di-Mitglied Roman Grafe, gen Westen ausgereister Ostdeutscher, nennt Hüber ohne Lob und ohne Tadel, aber eben beim Namen: auf Seite 306 im Buch „Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber„ (Siedler Verlag).

Hüber passt das nicht: Der als Funktionär der Gewerkschaft der Polizei mit Rückenwind Gesegnete klagte nicht nur gegen das Buch, sondern auch gegen Zeitungen wie die SZ, die über den Zwist berichteten.
Jetzt hob das Kammergericht Berlin das landgerichtlich verhängte, aber angefochtene Buchverbot auf – für Grafes Rechtsanwalt Jan Hegemann von der Kanzlei Raue in Berlin ein wichtiger Sieg: „Das war ein paradigmatischer Fall. Die Kontinuität von Führungspersonal wäre sonst tabu für die Berichterstattung. „Grafes Anwältin in der ersten Instanz, Julia Grißmer aus Frankfurt, befindet sogar: „Sonst könnte man kein politisches Buch mehr drucken.“ Denn auch, wenn man Grafes Buch einseitig gegen die DDR gerichtet findet, so muss Geschichtsschreibung mit Namensnennung möglich und erlaubt sein.
Die Genugtuung, die jetzt dem Buch- und Filmautor Grafe widerfährt, mag zudem Ausdruck einer Normalisierung sein: Nach dem so genannten Stolpe-Urteil Ende 2005 war das gesamte Jahr 2006 landauf, landab geprägt von überzogenen, engherzigen Auslegungen des Persönlichkeitsschutzes. Jetzt kann hier der gesunde Menschenverstand wieder mithalten: Wer, wie Hüber, ein hohes Wahlamt in der Bundespolizei (früher: Bundesgrenzschutz) innehat, muss zu seiner Vergangenheit stehen.
Allerdings gibt es noch eine Fortsetzung: Am 19. April (nach Andruck von M) trifft Grafes Anwalt erneut auf seinen Gegenspieler Johannes Eisenberg, und zwar vor dem Landgericht Berlin. Dann geht es um das von Hüber erwirkte Verbot eines Aufrufes von Grafe, den Prominente und Juristen unterzeichnet hatten. Nach dem Urteil des Kammergerichts wird man Grafe vermutlich auch hier Schützenhilfe gewähren. Immerhin birgt die Sache Präzedenz – und ein großes Hoffnungspotenzial.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Vor Desinformation schützen

Zu den Kommunal- und Landtagswahlen 2026 setzen die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die Günter-Holland-Journalistenschule (GHJS) der Augsburger Allgemeinen und die Jugendmedienorganisation Medienebene e.V. gemeinsam auf die Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen.
mehr »