Nutzlos und rechtswidrig

Vorratsdatenspeicherung erhöht nicht die Sicherheit der Bevölkerung. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie des Max-Planck-Instituts konnte keinerlei Anhaltspunkte dafür finden, dass sie zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen führt.


Im schwarz-gelben Koalitions-Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht dieser Punkt an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), deren Ministerium die Studie in Auftrag gegeben hat. Dennoch will die Ministerin nicht generell von einer Datenspeicherung absehen. Sie befürwortet, Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten im Rahmen des sogenannten „Quick-Freeze-Verfahrens“ speichern zu lassen. Den Unionspolitikern geht das nicht weit genug. Sie beharren auf 6 Monaten vorsorglicher Datenspeicherung. Und die EU drängt auf eine Neuregelung seit Karlsruhe 2010 in Deutschland.

ver.di und andere Gewerkschaften, viele andere Organisationen und Bürgerrechtler lehnen die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren ab. Und die aktuellen Studienergebnisse belegen einmal mehr, dass der Nutzen einer Wiederauflage eines Gesetzes zur Vorratsspeicherung gegen Null läuft. Der Preis für dieses Null-Summenspiel ist zu hoch. Verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung. Die Protokollierung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens verletzt die Privatsphäre der Menschen. Es kommt einer großflächigen Bespitzelung gleich! In der Arbeit von Journalisten wird der Quellenschutz untergraben und damit die Pressefreiheit verletzt. Hinzu kommt eine ungeheure Geldverschwendung.

Ende Januar hat sich der irische High Court an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit der Frage gewandt, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist. Auch die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, Stellung zu nehmen. Eine gute Gelegenheit für die Bundesregierung sich für ein Verbot jedweder verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen – europaweit!

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Berichten über und LSBTIQ-Themen

Wenn queere Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans und inter Menschen) Beiträge über sich in Zeitungen lesen oder im Fernsehen gucken, kommen sie manchmal aus dem Staunen nicht heraus. Egal ob Boulevard, Qualitätspresse oder Nachrichtenagenturen: Regelmäßig gibt es Schlagzeilen über das „Homosexuellen-Milieu“ und ungelenke Formulierungen wie „Homosexuelle und Lesben“ oder „bekennende Bisexuelle“ und „Menschen im falschen Körper“. Ein kollegialer Leitfaden zeigt, wie es besser geht.
mehr »

Wie ähnlich ist presseähnlich?

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags.
mehr »

ARD-Nachrichtentag: Mehr Transparenz

Nachrichten sind das Herz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sollen gut recherchiert und aufbereitet sein, sollen verständlich Ereignisse vermitteln und einordnen. Beim ARD-Nachrichtentag am 5. Juni gab es einen offenen Einblick, wie das eigentlich geschieht. Teilnehmende bekommen Einblicke in den journalistischen Alltag und erfahren den Wert unabhängiger Nachrichten in Hörfunk, Fernsehen und Social Media.
mehr »

Altersversorgung für Filmschaffende

Zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Tarifpartner Produktionsallianz hat ver.di einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende in Film- und Serienproduktionen abgeschlossen. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden vor und hinter der Kamera wird die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.
mehr »