Polizist muss Schadensersatz an Journalisten zahlen

2000 Euro Schadensersatz muss ein Polizist aus Chemnitz einem Journalisten zahlen, dessen Kamera er während der Blockupy-Demo 2013 beschädigt hatte. Mit dieser Auflage stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Strafverfahren gegen ihn ein. Das rabiate Vorgehen der „Ordnungshüter“ gegen Pressevertreter während der Demonstration rund um das Frankfurter Bankenviertel hatte damals in Hessen große Empörung ausgelöst. Denn auch andere Journalisten wurden bei dem Polizeieinsatz massiv in ihrer Arbeit behindert.

Während der Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 hatte der freie Journalist den zunächst friedlichen Protest fotografiert, bis die Polizei begann, „den Protestzug gewaltsam zu stoppen und den antikapitalistischen Block an der Demospitze einzukesseln“, berichtete der Fotograf damals der taz . Obwohl er eine „Presse“-Weste trug und sich laut eigener Aussage einige Meter vor den Demonstranten befand, seien die Polizisten auf ihn losgerannt und er bekam „aus nächster Nähe eine volle Ladung Pfefferspray in die Augen.“ Er sei kollabiert, ins Krankenhaus gebracht und erst nach mehreren Stunden entlassen worden. „Ich empfinde das als Angriff auf meine Person und die Pressefreiheit“, erklärte er gegenüber der Tageszeitung.

Nach dem Bericht war er nicht der einzige betroffene Journalist. Auf der Pressekonferenz der Polizei und des hessischen Innenministers nach der Demo erhoben – so die taz – etliche Journalisten Vorwürfe gegen die Polizei. „Das war eine Schande für Frankfurt“, habe einer gerufen. Was sich während der Blockupy-Proteste abspielte, bezeichnete Cornelia Haß, Geschäftsführerin der Journalistengewerkschaft dju in ver.di, damals als „unglaubliche“ Vorfälle: „Zu Verstößen kommt es immer wieder, aber was dort passierte, ist sehr ungewöhnlich.“ Sie hätte den Eindruck, dass die Polizei „keinerlei Sensibilität für die Pressefreiheit und die Arbeit der Journalisten hatte“.
Der freie Journalist hatte 2013 Strafanzeige gegen den Bereitschaftspolizisten gestellt, über die nun zwei Jahre später verhandelt wurde. „Still und leise verpufft der Sachbeschädigungsprozess vor dem Amtsgericht“, berichtet die Frankfurter Rundschau von dem Prozess am 20. Juli 2016 (Az. 6100 Js 243812/14). Einen Strafbefehl über 3000 Euro empfinde der Verteidiger des Polizisten „als vergleichsweise ziemlich teuer.“ Nachdem er auf das geringe Nettoeinkommen von 1800 Euro seines Mandanten hingewiesen habe, hat auch die Staatsanwältin „ein Einsehen. Nach kurzem Gespräch mit seinem Verteidiger erklärt sich auch der Polizist mit den 2000 Euro Schadenswiedergutmachung einverstanden – er darf sie in Raten abstottern.“

Weitere aktuelle Beiträge

Berichten über und LSBTIQ-Themen

Wenn queere Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans und inter Menschen) Beiträge über sich in Zeitungen lesen oder im Fernsehen gucken, kommen sie manchmal aus dem Staunen nicht heraus. Egal ob Boulevard, Qualitätspresse oder Nachrichtenagenturen: Regelmäßig gibt es Schlagzeilen über das „Homosexuellen-Milieu“ und ungelenke Formulierungen wie „Homosexuelle und Lesben“ oder „bekennende Bisexuelle“ und „Menschen im falschen Körper“. Ein kollegialer Leitfaden zeigt, wie es besser geht.
mehr »

Wie ähnlich ist presseähnlich?

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags.
mehr »

ARD-Nachrichtentag: Mehr Transparenz

Nachrichten sind das Herz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sollen gut recherchiert und aufbereitet sein, sollen verständlich Ereignisse vermitteln und einordnen. Beim ARD-Nachrichtentag am 5. Juni gab es einen offenen Einblick, wie das eigentlich geschieht. Teilnehmende bekommen Einblicke in den journalistischen Alltag und erfahren den Wert unabhängiger Nachrichten in Hörfunk, Fernsehen und Social Media.
mehr »

Altersversorgung für Filmschaffende

Zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Tarifpartner Produktionsallianz hat ver.di einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende in Film- und Serienproduktionen abgeschlossen. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden vor und hinter der Kamera wird die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.
mehr »