2000 Euro Schadensersatz muss ein Polizist aus Chemnitz einem Journalisten zahlen, dessen Kamera er während der Blockupy-Demo 2013 beschädigt hatte. Mit dieser Auflage stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Strafverfahren gegen ihn ein. Das rabiate Vorgehen der „Ordnungshüter“ gegen Pressevertreter während der Demonstration rund um das Frankfurter Bankenviertel hatte damals in Hessen große Empörung ausgelöst. Denn auch andere Journalisten wurden bei dem Polizeieinsatz massiv in ihrer Arbeit behindert.
Während der Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 hatte der freie Journalist den zunächst friedlichen Protest fotografiert, bis die Polizei begann, „den Protestzug gewaltsam zu stoppen und den antikapitalistischen Block an der Demospitze einzukesseln“, berichtete der Fotograf damals der taz . Obwohl er eine „Presse“-Weste trug und sich laut eigener Aussage einige Meter vor den Demonstranten befand, seien die Polizisten auf ihn losgerannt und er bekam „aus nächster Nähe eine volle Ladung Pfefferspray in die Augen.“ Er sei kollabiert, ins Krankenhaus gebracht und erst nach mehreren Stunden entlassen worden. „Ich empfinde das als Angriff auf meine Person und die Pressefreiheit“, erklärte er gegenüber der Tageszeitung.
Nach dem Bericht war er nicht der einzige betroffene Journalist. Auf der Pressekonferenz der Polizei und des hessischen Innenministers nach der Demo erhoben – so die taz – etliche Journalisten Vorwürfe gegen die Polizei. „Das war eine Schande für Frankfurt“, habe einer gerufen. Was sich während der Blockupy-Proteste abspielte, bezeichnete Cornelia Haß, Geschäftsführerin der Journalistengewerkschaft dju in ver.di, damals als „unglaubliche“ Vorfälle: „Zu Verstößen kommt es immer wieder, aber was dort passierte, ist sehr ungewöhnlich.“ Sie hätte den Eindruck, dass die Polizei „keinerlei Sensibilität für die Pressefreiheit und die Arbeit der Journalisten hatte“.
Der freie Journalist hatte 2013 Strafanzeige gegen den Bereitschaftspolizisten gestellt, über die nun zwei Jahre später verhandelt wurde. „Still und leise verpufft der Sachbeschädigungsprozess vor dem Amtsgericht“, berichtet die Frankfurter Rundschau von dem Prozess am 20. Juli 2016 (Az. 6100 Js 243812/14). Einen Strafbefehl über 3000 Euro empfinde der Verteidiger des Polizisten „als vergleichsweise ziemlich teuer.“ Nachdem er auf das geringe Nettoeinkommen von 1800 Euro seines Mandanten hingewiesen habe, hat auch die Staatsanwältin „ein Einsehen. Nach kurzem Gespräch mit seinem Verteidiger erklärt sich auch der Polizist mit den 2000 Euro Schadenswiedergutmachung einverstanden – er darf sie in Raten abstottern.“