Redakteur und Fotograf in einem

Erneut hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil entschieden, dass ein Zeitungsredakteur auch beauftragt werden kann, neben seiner Textmeldung ein Foto zu erstellen. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitsvertrag zum Begriff „Redakteur“ keine Einschränkungen enthält, urteilte am 29. Januar das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Es wies damit die Klage eines Redakteurs der „Magdeburger Volksstimme“ ab, der für seine Fotos zusätzliches Geld verlangt hatte. (Az: 5 AZR 703 / 01).

Laut Arbeitsvertrag wurde der Journalist als „Redakteur / Korrespondent“ eingestellt. Im August verlangte seine Zeitung von ihm und seinen Kollegen, dass sie auf Termine bei Bedarf auch eine Digitalkamera mitnehmen müssen. Der Journalist kam dem nach, meinte aber, dies sei ein neuer und weiterer Aufgabenbereich, für den ihm zusätzliches Geld zustehe. Er verlangte 23 Euro je Foto.

Ohne Erfolg: Der Tarifvertrag kenne schreibende Redakteure, Bildredakteure und Redakteure, die beides liefern, so das BAG in seiner Urteilsbegründung. „Redakteur“ sei demnach ein Oberbegriff, der auch Bildbeiträge umfasse. Die Anordnung des Arbeitgebers liege daher im Rahmen seines Weisungsrechts.

„Dieses Urteil zeigt zum wiederholten Male, wie wichtig für Redakteure eine präzise Festlegung des Arbeitsbereiches innerhalb einer Redaktion ist“, so ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel. Darauf sei vor allem auch bei Änderungen des Arbeitsvertrages zu achten. „Sind konkrete Festlegungen wie ,Redakteur (Wort)‘ getroffen worden, so stehen nach dem Tarifvertrag zusätzliche Vergütungen für darüber hinaus gehende Tätigkeiten wie im beschriebenen Fall das Fotografieren zu.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »

Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.
mehr »