Redakteur und Fotograf in einem

Erneut hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil entschieden, dass ein Zeitungsredakteur auch beauftragt werden kann, neben seiner Textmeldung ein Foto zu erstellen. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitsvertrag zum Begriff „Redakteur“ keine Einschränkungen enthält, urteilte am 29. Januar das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Es wies damit die Klage eines Redakteurs der „Magdeburger Volksstimme“ ab, der für seine Fotos zusätzliches Geld verlangt hatte. (Az: 5 AZR 703 / 01).

Laut Arbeitsvertrag wurde der Journalist als „Redakteur / Korrespondent“ eingestellt. Im August verlangte seine Zeitung von ihm und seinen Kollegen, dass sie auf Termine bei Bedarf auch eine Digitalkamera mitnehmen müssen. Der Journalist kam dem nach, meinte aber, dies sei ein neuer und weiterer Aufgabenbereich, für den ihm zusätzliches Geld zustehe. Er verlangte 23 Euro je Foto.

Ohne Erfolg: Der Tarifvertrag kenne schreibende Redakteure, Bildredakteure und Redakteure, die beides liefern, so das BAG in seiner Urteilsbegründung. „Redakteur“ sei demnach ein Oberbegriff, der auch Bildbeiträge umfasse. Die Anordnung des Arbeitgebers liege daher im Rahmen seines Weisungsrechts.

„Dieses Urteil zeigt zum wiederholten Male, wie wichtig für Redakteure eine präzise Festlegung des Arbeitsbereiches innerhalb einer Redaktion ist“, so ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel. Darauf sei vor allem auch bei Änderungen des Arbeitsvertrages zu achten. „Sind konkrete Festlegungen wie ,Redakteur (Wort)‘ getroffen worden, so stehen nach dem Tarifvertrag zusätzliche Vergütungen für darüber hinaus gehende Tätigkeiten wie im beschriebenen Fall das Fotografieren zu.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fakten for Future

Menschen jeden Alters machen sich Sorgen um die Zukunft unseres Planeten. Carla Reemtsma ist Klimaschutzaktivistin und Mitorganisatorin des Schulstreiks Fridays for Future („Klimastreik“) in Deutschland. Als Sprecherin vertritt sie die Bewegung auch in der medialen Öffentlichkeit. Wir sprachen mit ihr über Kommunikationsstrategien, Aktivismus und guten Journalismus.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »

Neue Perspektiven für Klimajournalismus

Besondere Zeiten brauchen einen besonderen Journalismus – ein Motto, dass das im Juli gelaunchte deutschsprachige Medienprojekt „Neue Zukunft“ nicht aus werbestrategischen Gründen ausgegeben hat. Die Klimakrise und die Klimagerechtigkeitsbewegung erhalten in vielen Medien der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ihrer Meinung nach nicht genügend Aufmerksamkeit. Gerade Gerechtigkeitsfragen erhöhen den Handlungsdruck im Zusammenhang mit den Folgen menschlichen Raubbaus an Ressourcen und Umwelt.
mehr »