Terrordelikt Pressearbeit

Urteil im Fall Schrader: Ende eines fragwürdigen Prozesses

Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung – so lautete das Urteil gegen die Journalistin und Griechenland-Korrespondentin Heike Schrader. Am 9. Dezember zog das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der auf eine Bewährungszeit von drei Jahren angesetzten Strafe einen Schlussstrich unter ein skandalöses Terrorismusverfahren gegen die inzwischen 43-jährige Auslandskorrespondentin.

Schrader war von der Staatsanwaltschaft der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation bezichtigt worden. Von 1996 bis 1999 hatte die heute mit ihrem griechischen Mann in Athen lebende Auslandskorrespondentin in Köln für die linke türkische Organisation DHKP-C als Pressebeauftragte gearbeitet. Ein Großteil dieser Zeit war die DHKP-C in Deutschland legal, ihr wurde erst 1998 das Engagement hierzulande untersagt. Von einer Terrorgruppe war selbst dabei keine Rede. Trotzdem wurde Schrader rund ein Jahrzehnt später – im Dezember 2007 – bei der Einreise aus Griechenland am Flughafen Köln-Bonn festgenommen (siehe M01/ 02.2008).
Bei dem Entscheid nun folgte kein Mitglied des dreiköpfigen Richtergremiums dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Demzufolge sollte Schrader Mitglied einer „terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C“ gewesen sein. Beweise gab es dafür nicht. Auch deswegen lautete das Urteil nach dem so genannten Terrorparagraphen 129a auf eine unterstellte „Unterstützung einer terroristischen Organisation“. Das sei ein Vergehen, sagt Schrader, kein Verbrechen. Ein wichtiger Unterschied.
Trotz zahlreicher Unstimmigkeiten will die Kollegin gegen den Richterspruch nicht angehen. Es sei nach Einschätzung von Anwälten kaum möglich, aus einem solchen Terrorverfahren unbeschadet herauszukommen. Das Urteil hält sie trotzdem für skandalös. „Das Gericht hat in der Begründung des Urteils selbst anerkannt, dass ich legale Pressearbeit geleistet habe“, sagt sie im Gespräch mit M. Auch andere Tätigkeiten hätten sich „auf den organisatorischen und logistischen Bereich beschränkt“, räumten die Richter ein. Eine solche Terroranklage, sagt Heike Schrader rückblickend, könne demnach alle Kollegen ereilen, „die sich für irgendeine den Behörden unliebsame Vereinigung engagieren“.

Korrespondentin wieder nach Athen zurückgekehrt

Auch ein weiterer Passus in der Urteilsbegründung sollte Journalisten aufhorchen lassen. Das Urteil wurde unter anderem auf Bewährung ausgesetzt, weil die Angeklagte „sich eine Existenz als Journalistin aufgebaut (hat), was ihr die Möglichkeit eröffnet, auf legalem Weg ihre politischen Überzeugungen kundzutun.“ Eine fragwürdige Begründung: Wer seine journalistische Arbeit auf dem Markt feilbietet, ist demnach gegen den Terrorvorwurf geschützt. Wer sie im Rahmen politischen Engagements unendgeltlich leistet, dem kann sie angelastet werden.
Die inzwischen 43-jährige Heike Schrader konnte noch vor dem Jahreswechsel zu ihrem Mann nach Athen zurückkehren und die Arbeit für mehrere deutsche Redaktionen, Tageszeitungen und Onlinemedien, wieder aufnehmen. „Wir warten jetzt auf die Rechnung des Verfahrens, dessen Kosten ich tragen soll“, sagt sie. Für die freie Journalistin eine erhebliche finanzielle Belastung, die zu den psychischen Torturen der vergangenen zwölf Monate kommt.

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