Ungeklärt

Journalisten aller Couleur haben zu spüren bekommen: Unternehmen können allerlei Repressalien ausüben, um unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. Pressevertreter, die über Demonstrationen von Flughafenausbau-Gegnern und die Räumung des Camps der Umweltaktivisten im Kelsterbacher Wald berichten wollten, erfuhren: Pressefreiheit muss auch hierzulande mitunter hart erkämpft werden.

Der Flughafenbetreiber Fraport hatte sich zum Ziel gesetzt, den Bau der Nordwestlandebahn am Airport in Frankfurt am Main temporeich zu realisieren und rodete rigoros den Kelsterbacher Wald. Vom Unternehmen beauftragte Security-Mitarbeiter – mitunter in Zusammenarbeit mit der Polizei – übten Schikanen gegen Journalisten aus, um sie an der Berichterstattung zu hindern. Betroffen waren Tageszeitungen, Presseagenturen, Fernsehsender von RTL bis Arte.
Ständig hatte es im Wald Auseinandersetzungen zwischen Journalisten und Polizisten gegeben. Obgleich Polizeipressesprecher Manfred Füllhardt gegenüber der Tageszeitung Junge Welt bestätigt hatte, dass das Waldgebiet im Besitz der Stadt Kelsterbach ist, behaupteten Polizisten vor Ort immer wieder: Sie hätten dort „das Hausrecht der Fraport“ zu schützen. Journalisten wurde der Zutritt zum öffentlichen Gelände verweigert, sie wurden aufgefordert, ihre Taschen durchsuchen zu lassen. Höhepunkt aber war: Während der Räumung des Camps filmten Mitarbeiter der Flughafengesellschaft mit versteckter Kamera unter ihren Helmen Pressevertreter bei ihrer Arbeit. Was den RTL-Reporter Mark Kohlbecher veranlasste, zu fragen, ob sich Fraport gegen das Grundgesetz stelle. Weiterhin interessiert die Journalisten, was mit den heimlich gemachten Aufnahmen passiert. Das ruft die Datenschützer auf den Plan.
Ungeklärt ist in der Tat, ob es eine Rechtsgrundlage für all diese Aktionen der Fraport gibt – inklusive der Rodung des öffentlichen Waldes. Dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel liegen 260 Klagen von Bürgerinitiativen und umliegenden Kommunen gegen den Ausbau vor, über die im Hauptsacheverfahren erst im Juni entschieden wird. Sollte der VGH die Klagen abwehren, bliebe den Klägern die Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Fragt sich jedoch, was das Gericht dann klären können soll – da der Flughafenkonzern vor dem Urteil unumkehrbare Fakten geschaffen hat: Der Bannwald, der die Bevölkerung in der Region vor Fluglärm schützen sollte, ist zerstört! Journalisten fordern den Hessischen Landtag auf, jene fragwürdigen Begebenheiten zu thematisieren, die in Behinderung der Pressearbeit gipfeln.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »