Wehrsport-Hoffmann scheiterte vor Gericht

Prozessauftakt am Landgericht Nürnberg im Februar um Äußerungen des "Wehrsportgruppengründers" Karl-Heinz Hoffmann links im Bild, daneben sein Rechtsanwalt Alexander Suck und Rechtsanwalt Peter Hückmann mit Ulrich Chaussy
Foto: Heinz Wraneschitz

Komplett gescheitert ist der ehemalige Wehrsportgruppen-Führer Karl-Heinz Hoffmann mit seiner Klage gegen den Münchner Journalisten und Autor Ulrich Chaussy. „Der Ausdruck Drahtzieher, der fiel gar nicht“, betonte Richterin Monika Bieber vom Nürnberg-Fürther Landgericht in der Beweisaufnahme. Doch genau wegen dieses Wortes hatte der Rechtsextremist Hoffmann seine Zivilklage gegen Chaussy angestrengt.

Nicht wegen eines Radiobeitrags, sondern wegen einer Rede hatte Hoffmann den Rundfunkjournalisten Ulrich Chaussy in den Nürnberger Justizpalast zitieren lassen. Chaussy hatte im März 2016 anlässlich der Woche der Brüderlichkeit in Erlangen gesprochen. Dabei ging er auf die in Gerichtsakten und Zeitungsartikeln beschriebenen Verbindungen des Ex-WSG-Chefs zu dem offensichtlichen Mörder des Erlanger Verlegerpaars Schlomo Lewin und Frida Poeschke am 19. Dezember 1980 ein. Zudem beschrieb er die engen Kontakte des Oktoberfest-Attentäters vom 26. September 1980 mit dem in einem Schloss lebenden Rechten Hoffmann. In einem Bericht in den Erlanger Nachrichten wurde Chaussy anschließend zitiert. Dabei soll er Hoffmann als „Drahtzieher“ genannter Verbrechen bezeichnet haben. Eine Tonbandaufnahme, die Chaussy der Richterin vorlegte, belegt aber: Während seines Brüderlichkeits-Vortrags in Erlangen hat der Journalist das Wort „Drahtzieher“ nicht verwendet. Hoffmann soll deshalb auch gedroht haben, den freien Berichterstatter der Erlanger Nachrichten dem Prozess „beizuziehen“, ihn auch zu verklagen. Das geschah aber nach Gerichtsauskunft nicht.

Ulrich Chaussy hat schon 1985 das Buch „Oktoberfest. Ein Attentat. Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann.“ veröffentlicht. Über diesen schwersten Terrorakt der deutschen Nachkriegsgeschichte in München mit 13 Getöteten und 211 Verletzten spricht er bis heute genauso engagiert wie über den Erlanger Doppelmord: Beide Anschläge sind nicht endgültig aufgeklärt. Für seine 30jährigen Recherchen zum Oktoberfestattentat erhielt Ulrich Chaussy 2015 den „Leuchtturm“-Preis für besondere publizistische Leistungen von netzwerk recherche.

Karl-Heinz Hoffmanns WSG wurde am 30. Januar 1980 als verfassungsfeindlich verboten und offiziell aufgelöst. Doch bis heute wird deren einstiger „Führer“ aufgeschreckt, wenn Medien über mögliche Zusammenhänge zwischen der WSG und offensichtlich terroristischen Taten aus der rechten Szene berichten. Und so hatte Wehrsport-Hoffmann Chaussy auf „Unterlassung“ und Schmerzensgeld verklagt. Beides bekommt der Rechtsausleger nun aber nicht. Stattdessen hat er die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Aber noch bleiben ihm vier Wochen Zeit, um Berufung einzulegen.

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Filmtipp: Eine bessere Welt

Ein vorzüglich gespieltes ZDF-Drama beschreibt, wie eine junge Wissenschaftlerin nach einer TV-Talkshow über die Klimakrise, in der sie für eine Begrenzung des individuellen CO2-Ausstoßes plädiert, zum Freiwild erklärt wird. Aufgrund der Beleidigungen und Morddrohungen im Internet entwickelt die völlig unvorbereitete Forscherin einen regelrechten Verfolgungswahn. Dann werden ihre Ängste Wirklichkeit.
mehr »

„brandmelder“: Klima braucht Kontext

Am 16. März 2026 startet das Netzwerk Klimajournalismus mit „brandmelder“ ein neues Analyse- und Monitoringformat. Unter der Leitung von Klimajournalismus-Gründer Jürgen Döschner soll die derzeitige Klimaberichterstattung qualitativ beobachtet und Lücken geschlossen werden.
mehr »

Wenn Redakteurinnen streiken

Am 10. März blieben bei den Tageszeitungen Taz und nd – der Tag einige Seiten weiß. In beiden Redaktionen hatten sich Journalistinnen aber auch Lektorinnen und andere Mitarbeiterinnen am 9. März am  FLINTA* -Streik beteiligt und die Arbeit niedergelegt.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »