Der Rechtsstreit zwischen dem evangelikalen Verein „Wüstenstrom“ und dem Bremer Journalisten Eckhard Stengel ist beendet. Der freiberufliche Korrespondent verschiedener Tageszeitungen darf endgültig weiterhin die Meinung vertreten, dass „Wüstenstrom“ den Ansatz verfolgt, hilfesuchende Homosexuelle nicht in ihrem Wesen zu bestärken, sondern sie „umpolen“ zu wollen. Der Verein hatte dagegen zunächst eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt a.M. erwirkt. Nach Stengels Widerspruch urteilte dieselbe Zivilkammer im Mai, dass die Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen und hob die Verfügung wieder auf. „Wüstenstrom“ legte Berufung ein, nahm sie jetzt aber zurück. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig (M 6–7/08).