Landtage beschließen Rundfunkreform 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht unter Druck und braucht mehr Vertrauen. Fotos: ARD Montage: Petra Dreßler

Der Sächsische Landtag hat heute positiv über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgestimmt. Wegen der Minderheitsregierung im Landtag Sachsen war die Mehrheitsfindung bis zuletzt ungewiss. Durch die Zustimmung aus Sachsen gilt es nun als unstrittig, dass der Reform-Staatsvertrag (7. Medienänderungsstaatsvertrag) in Kraft treten kann. Ver.di kritisiert die „Einigkeit in der falschen Sache“.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, kommentiert die Abstimmung: „Die Medienpolitik der Länder beruht auf dem kollektiven Einstimmigkeitsprinzip. Am heutigen Tag haben die Länder bewiesen, dass sie die nötige Disziplin für medienpolitische Vorhaben durchaus aufbringen können. In Bezug auf die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien erfüllen die Landesregierungen trotz klarer Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht diese politische Aufgabe bekanntlich nicht.“

Reform mit vielen Herausforderungen

Den Staatsvertrag, der mit dem Beschluss in Sachsen nun in allen Ländern in Kraft treten kann, bewertet Schmitz-Dethlefsen verhalten. Abseits der Formfragen sei der Beschluss keine allzu gute Nachricht. Beschlossen wurden unter anderem massive Kürzungen in der Programmvielfalt oder Verbote für Onlinetexte, wodurch den Öffentlich-Rechtlichen die Erfüllung ihres Online-Auftrags erschwert werde.

„Öffentlich-rechtliche Medien werden den Menschen künftig weniger Regionales und Aktuelles anbieten können. Die Reform wird viele Beschäftigte, die teils jahrzehntelang für einen Sender tätig waren, ihre Aufträge kosten. Wie all das die öffentlich-rechtlichen Medien verbessern und ihre Akzeptanz steigern soll, hat die Medienpolitik nicht erklären können. Hoffnungsschimmer ist die Ankündigung der Sächsischen Staatsregierung in der Landtagsdebatte, sich zeitnah für eine Neujustierung der ‚Presseähnlichkeits‘-Vorschrift einzusetzen. Bis dahin ist es an den Senderstrateg*innen, einen allgemeinen Relevanzverlust zu verhindern, ohne dass die Belastung für die Beschäftigten noch weiter steigt“, sagte Schmitz-Dethlefsen.

Angesichts des zunehmenden Drucks auf die Demokratie und ihre Institutionen und der Einflussnahmen auf die digitale Öffentlichkeit wäre ein beherztes Handeln für einen starken, vielfältigen, unabhängigen Rundfunk angezeigt, der zuverlässig auf allen relevanten Ausspielwegen vertrauenswürdige Inhalte bietet. Der Reformstaatsvertrag helfe dabei nicht.


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