Verleger halten an Kürzungszielen fest – kein konkretes Gehaltsangebot
In den Tarifverhandlungen für Tageszeitungsredaktionen verweigern die Verleger noch immer ein konkretes Angebot. „Das Rätselraten, über welche Summen wir eigentlich sprechen, hält an“, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke, nach der vierten Verhandlungsrunde für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure bei Tageszeitungen.
Als „Tarifwerk der Zukunft“ bezeichnet der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) seine Vorstellungen, die sich sehr schnell als Forderung nach massiven Verschlechterungen und spürbaren Einschnitten für Zeitungsredakteurinnen und -redakteure entpuppten. Öffentlich angekündigt war für die dritte Verhandlungsrunde ein komplett überarbeiteter Tarifvertragsentwurf. Vorgelegt wurde von den Verleger-Vertretern nur ein vierseitiges Eckpunkte-Papier mit wenig Konkretem. Ein Angebot für eine Gehaltserhöhung kam weder in der dritten noch in der vierten Verhandlungsrunde am 29. Oktober in Frankfurt/Main auf den Tisch. Was sich anhand der vorgelegten Eckpunkte abzeichnet, ist das Beharren der BDZV-Vertreter auf differenzierten Gehältern entsprechend eines Kaufkraftindexes in einer Region, ohne zu beziffern wie eine Gehaltsentwicklung überhaupt aussehen könnte. Verlangt werden Abstriche bei der Urlaubsdauer, beim Urlaubsgeld und der Jahresleistung. Auf eine Stufensteigerung nach Berufsjahren müsste nach Vorstellung des BDZV die überwiegende Mehrheit der Redakteurinnen und Redakteure verzichten oder erst mal 15 Jahre warten.
Auch in der vierten Runde ließen die Verleger keinen Zweifel daran, dass ihr Ziel spürbare Kürzungen sind. Um das zu erreichen, setzten sie auf unterschiedliche „Stellschrauben“. Am Konkretesten wurden sie Ende Oktober in Bezug auf einzelne Regelungen im Manteltarifvertrag. So sollen etwa das Urlaubsgeld, die tarifliche Jahresleistung oder beides zuerst um einen noch nicht bezifferten Wert gekürzt werden. Die daraus resultierenden Beträge sollen dann als Fixbeträge im Manteltarifvertrag (MTV) stehen und nicht dynamisiert, also eingefroren werden. Mit einer Öffnungsklausel soll es möglich werden, auf betrieblicher Ebene im Rahmen der erzwingbaren Betriebsvereinbarung, die verbleibenden Beträge für Jahresleistung und Urlaubsgeld in einem festzulegenden Korridor erfolgsabhängig auszugestalten. Ziel des BDZV sei es auf jeden Fall, bei der Jahresleistung und beim Urlaubsgeld sowie über eine Neugestaltung der Gehaltsgruppen sowohl sofort als auch langfristig Kosten zu senken, heißt es in der aktuellen dju-Tarifinformation.
Insgesamt sei die Aufstellung der Verleger in dieser Tarifrunde enttäuschend. „Abbau statt Zukunft ist die Devise. Von einer auf zeitgemäßes Arbeiten in den Redaktionen ausgerichteten Tarifpolitik erwarte ich, dass sie dem Reallohnverlust der Journalistinnen und Journalisten mit spürbaren Gehaltserhöhungen Rechnung trägt und Online- wie Printredakteuren angemessene Perspektiven in ihrer beruflichen Laufbahn eröffnet“, sagte Frank Werneke.
Die dju in ver.di habe in den Verhandlungen immer wieder bekräftigt, keine materiellen Verschlechterungen zu vereinbaren. Mit dieser Prämisse gehe die Verhandlungskommission auch in die fünfte Verhandlungsrunde am 11. November in Berlin. „Mit einem Forderungspapier, das wir gemeinsam mit dem DJV vorlegen werden, wollen wir deutlich machen, dass es uns neben spürbaren Erhöhungen der Gehälter und Honorare, neben einer Ausweitung des Geltungsbereichs unserer Tarifverträge auf die steigende Zahl der Online-Redakteurinnen und -Redakteure und einer Modernisierung der Volontariate darum geht, die Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen insgesamt zu verbessern: Zum Beispiel durch angemessenere Zuschläge für Wochenendarbeit“, wird in der Tarifinformation bekräftigt.
Eine ausführliche Bewertung der vorliegenden Arbeitgeber-Ideen: http://tinyurl.com/krotqjj
dju-Tarifinfo: http://dju.verdi.de/geld/tarif-news
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