Absenkung von Arbeitszeit

Tarifverhandlung ergebnislos abgebrochen

Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die rund 125 000 Redakteurinnen und Redakteure an Zeitungen wurden Ende September ergebnislos vertagt. Ein weiterer Termin wurde (bis Redaktionsschluss) nicht vereinbart.

Die Verleger beharren weiter auf einer Nullrunde. Jede denkbare Erhöhung müsse letztlich für die Verlage kostenneutral sein. Das heißt im Klartext, an anderer Stelle soll die Gewerkschaft Einbußen hinnehmen. Oder anders gesagt, die Redakteurinnen und Redakteure sollen eine Gehaltserhöhung selber bezahlen. Gedacht ist da zum Beispiel an die Kappung der Berufsjahresstaffel oder durch Einschnitte im Manteltarifvertrag wie die Kürzung des Urlaubsgeldes.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in ver.di will den Manteltarifvertrag nicht antasten lassen. Außerdem muss es eine effektive Entgelterhöhung geben, die nur in Höhe von 3,4 Prozent wie im Druck-Tarifvertrag und bei den anderen Verlagsangestellten liegen kann. Das wichtigste jedoch ist der Erhalt von Arbeitsplätzen. Das kann durch eine Absenkung von Arbeitszeit in Zeitungshäusern erreicht werden, wo es Pläne gibt, Redakteursstellen abzubauen. ver.di schlägt deshalb einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung vor. Er sieht für den genannten Fall eine kollektive Absenkung von Arbeitszeit vor. Das wird möglich durch eine Vier-Tage-Woche oder auch mit Hilfe von Arbeitszeitkonten. Die auf diesen Konten angesparte oder angesammelte Zeit kann in einer bestimmten Laufzeit ausgeglichen werden, etwa durch eine Verlängerung des Urlaubs. In der quasi eingesparten Zeit könnten im besten Fall weitere Kollegen beschäftigt werden. Natürlich wird verlangt, dass es in jenen Verlagen, in denen diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden, keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.

Diese Gedanken sind nicht ganz neu. Im Gegenteil, die dju erinnert daran, dass die übrigen Angestellten in Verlagen bereits derartige Tarifverträge zur Verfügung haben. Sie sind die Grundlage für flexible betriebliche Vereinbarungen. Warum kann dies nicht ebenso für Journalisten umsetzbar sein. „Auch vor der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation gibt es keinen Grund, warum Journalistinnen und Journalisten als einzige Beschäftigtengruppe in den Verlagsunternehmen Einbußen in der Reallohnentwicklung hinnehmen sollen“, so ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel nach der Verhandlung. Eine Abkopplung der Redakteurinnen und Redakteure von der derzeitigen Gehaltsentwicklung in diesem Bereich werde es mit der dju nicht geben.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

BPK: Umstrittene Mitgliedschaft

Sachlich, an Tatsachen orientiert und fair – diesen Anspruch erhebt die Bundespressekonferenz (BPK), der Verein der Hauptstadtpresse, für die Berichterstattung ihrer Mitglieder. Parallelmedien haben dort dennoch einen Fuß in der Tür. Und werden damit normalisiert.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »

Medizinische Hilfe wird verweigert

Willkürlich inhaftiert zu sein ist das eine, in der Haft krank zu sein und die dringend erforderliche medizinische Versorgung nicht zu erhalten ist das andere. Genau das müssen gerade mehrere Journalist*innen in Aserbaidschan erleiden.
mehr »