Alle Honorare zählen fürs Urlaubsentgelt

Justitia, Foto: Hermann Haubrich

Besonders für Autorinnen und Autoren, aber auch für Mitwirkende, die bei Deutschlandradio Anspruch auf Urlaubsvergütung haben, erstritten die Gewerkschaften ver.di und DJV im Wege einer Verbandsklage vor dem Arbeitsgericht Köln ein wichtiges Urteil. Nach Ansicht des Gerichtes müssen bei der Bemessung der Urlaubsvergütung nicht nur die Honorare für die Erstfassung einer Sendung oder eines Beitrages berücksichtigt werden, sondern auch die sogenannten Wiederholungshonorare.

Im Tenor des Urteils (AZ: 1 CA 3376/21) heißt es klar und unmissverständlich, dass mit der Formulierung „Summe der Entgelte“ im zugrundeliegenden Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen beim DLF „auch Wiederholungshonorare erfasst werden“. Die Summe der Entgelte ist maßgeblich für die Höhe der Urlaubsvergütung. Über Jahrzehnte hinweg hatte Deutschlandradio bzw. die Vorgängeranstalt Deutschlandfunk das auch selbst so praktiziert. 2018 allerdings wechselte Deutschlandradio den Dienstleister für die Honorarabwicklung – vom ZDF zum WDR. Unter Hinweis auf ein damals schon über zwölf Jahre altes „höchstrichterliches Urteil“ änderte der Sender im Zuge der Umstellung seine Praxis. In dem angeführten Urteil des Bundesfinanzhofes (AZ: VI R 49_02) ging es allerdings um die Lohnsteuerpflicht bei Widerholungshonoraren.

Besonders im Feature- und Hörspielbereich machen Wiederholungshonorare oft einen großen Teil der Honorareinnahmen der frei Mitarbeitenden aus. Deshalb sind sie auch dort besonders relevant für die Höhe des tariflichen Urlaubsentgeltes. Durch die Verbandsklage war es nicht erforderlich, dass einzelne Mitarbeiter*innen gegen den Sender vor Gericht ziehen mussten. Die Gewerkschaften können in diesem Fall selbst klagen, ohne Betroffene anführen zu müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zugelassen wurde.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

KI darf keine Fakenews verbreiten

Die dju in ver.di begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das dem Verein Campact im Verfahren gegen den Betreiber der Plattform x.com und dessen Künstliche Intelligenz „Grok“ Recht gegeben hat. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen xAI dafür Sorge zu tragen, dass die KI nicht länger die unzutreffende Behauptung verbreitet, Campact werde aus Steuermitteln finanziert. Das Gericht sah hierin offenbar eine unwahre Tatsachenbehauptung – und ordnete bereits vor dem Hauptverfahren an, deren weitere Verbreitung zu unterbinden.
mehr »

Die Krux mit der KI-Kennzeichnung  

Soziale Netzwerke wie Instagram oder TikTok werden mit Inhalten geflutet, die künstlich erschaffen oder manipuliert wurden. Für Nutzer*innen ist es mitunter kaum möglich zu unterscheiden, was „echt“ ist und was nicht. Waren Fälschungen in Zeiten, als generative KI nicht allgemein zugänglich war, zumeist aufwändig, lassen sich heute sekundenschnell realistisch wirkende Bilder und Videos erzeugen.
mehr »

CDU-Frau mit bewegter Vergangenheit

Die CDU-Politikerin Susanne Wetterich aus Baden-Württemberg scheiterte mit dem Versuch, der Kontext-Redaktion die Berichterstattung über ihre kommunistische Vergangenheit und ihren Berufsverbotsfall zu verbieten. Eine Einstweilige Verfügung zog die Politikerin zurück.
mehr »