Alle Honorare zählen fürs Urlaubsentgelt

Justitia, Foto: Hermann Haubrich

Besonders für Autorinnen und Autoren, aber auch für Mitwirkende, die bei Deutschlandradio Anspruch auf Urlaubsvergütung haben, erstritten die Gewerkschaften ver.di und DJV im Wege einer Verbandsklage vor dem Arbeitsgericht Köln ein wichtiges Urteil. Nach Ansicht des Gerichtes müssen bei der Bemessung der Urlaubsvergütung nicht nur die Honorare für die Erstfassung einer Sendung oder eines Beitrages berücksichtigt werden, sondern auch die sogenannten Wiederholungshonorare.

Im Tenor des Urteils (AZ: 1 CA 3376/21) heißt es klar und unmissverständlich, dass mit der Formulierung „Summe der Entgelte“ im zugrundeliegenden Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen beim DLF „auch Wiederholungshonorare erfasst werden“. Die Summe der Entgelte ist maßgeblich für die Höhe der Urlaubsvergütung. Über Jahrzehnte hinweg hatte Deutschlandradio bzw. die Vorgängeranstalt Deutschlandfunk das auch selbst so praktiziert. 2018 allerdings wechselte Deutschlandradio den Dienstleister für die Honorarabwicklung – vom ZDF zum WDR. Unter Hinweis auf ein damals schon über zwölf Jahre altes „höchstrichterliches Urteil“ änderte der Sender im Zuge der Umstellung seine Praxis. In dem angeführten Urteil des Bundesfinanzhofes (AZ: VI R 49_02) ging es allerdings um die Lohnsteuerpflicht bei Widerholungshonoraren.

Besonders im Feature- und Hörspielbereich machen Wiederholungshonorare oft einen großen Teil der Honorareinnahmen der frei Mitarbeitenden aus. Deshalb sind sie auch dort besonders relevant für die Höhe des tariflichen Urlaubsentgeltes. Durch die Verbandsklage war es nicht erforderlich, dass einzelne Mitarbeiter*innen gegen den Sender vor Gericht ziehen mussten. Die Gewerkschaften können in diesem Fall selbst klagen, ohne Betroffene anführen zu müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zugelassen wurde.

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Kämpferischer Auftakt im ÖRR

In politisch umkämpften Zeiten beginnen auch im ÖRR die Tarifverhandlungen. Ver.di ruft die Hamburger Beschäftigten beim NDR daher heute zum Warnstreik auf. Er beginnt am Dienstag und endet am Mittwoch um 1.30 Uhr. Seit Februar läuft der Tarifkonflikt um die Gehälter, Honorare und Ausbildungsvergütungen der rund 5.000 festen und freien NDR-Beschäftigten.
mehr »

Immer Ärger mit der Obrigkeit

In seinem aktuellen Buch „Meinungsfreiheit“ analysierte Ronen Steinke deren aktuellen Zustand. Der promovierte Jurist und leitende Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung spricht mit M über seine Schlussfolgerungen.
mehr »

dpa: Streik führt zum Tarifergebnis

Die fünfte Tarifverhandlungsrunde für die rund 800 Beschäftigten der Deutsche Presse Agentur (dpa), ihrer Landesbüros und der Tochtergesellschaften im Newsroom endete am 27. März mit einem gemeinsamen Tarifergebnis von ver.di, dem DJV und der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa).
mehr »