Altersteilzeit – aber für wen?

Erste Verhandlungsrunde Altersteilzeit für Redakteurinnen und Redakteure ohne Ergebnis

Ohne Ergebnis verliefen am 12. Dezember 2000 in Berlin die Tarifverhandlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und der IG Medien mit den Zeitungs-(BDZV) und Zeitschriftenverlegern (VDZ) über einen Altersteilzeittarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und Zeitschriften.

Zentrale Schwierigkeiten ergaben sich bei den Verhandlungen vor allem für folgende Punkte: Zum einen bei der Frage, wie groß der Kreis der anspruchsberechtigten Redakteure werden soll, ob es überhaupt einen tarifvertraglichen Rechtsanspruch gibt und zum anderen der Frage der Wiederbesetzung einer durch Altersteilzeit freiwerdenden Stelle.

Bei der Frage der Wiederbesetzung schien auf der Seite der Verleger das Missverständnis vorzuliegen, dass z.B. bei einer durch Altersteilzeit freiwerdenden Ressortleiterstelle wiederum ein Ressortleiter eingestellt werden müsste. Die Vorstellungen der Gewerkschaften DJV und IG Medien sehen jedoch vor, dass vorrangig Volontäre und freie Mitarbeiter eingestellt werden. Bei der Frage des Rechtsanspruches auf Altersteilzeit betonten die Gewerkschaften, dass es nicht im Belieben der Verleger sein dürfte, zu entscheiden, wer Altersteilzeit in Anspruch nehmen dürfe und wer nicht.

Die Verleger erkannten in den Gesprächen an, dass es für die Gewerkschaften wichtig sei, Arbeitsverdichtung durch eine tarifliche Altersteilzeitregelung zu verhindern. Allerdings gaben sie zu bedenken, dass es für die Verlage von Interesse sei, Altersteilzeit auch als sozialpolitisches Instrument nutzen zu können, z.B. wenn eine Zeitschrift oder Zeitung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wird.

Die Verleger räumten ein, ihnen sei deutlicher geworden, „wo die Gewerkschaften hin wollten“ und man müsse jetzt wechselseitig über Kompromisse nachdenken. DJV und IG Medien äußerten ihr Bedauern, dass die Verleger in ihren Positionen noch nicht weiter gewesen seien, zumal die Forderungen der Gewerkschaften seit anderthalb Jahren bekannt seien (siehe unten). Positiv bewerteten DJV und IG Medien die generelle Bereitschaft der Verleger, die Gespräche fortzusetzen. Ein zweiter Termin für die Fortsetzung der Sondierung wurde für Anfang Februar in Aussicht genommen.

Zentrale Forderungen

Die IG Medien hatte als zentrale Forderungen für den Abschluss bereits in der Gehaltsrunde 2000 die folgenden Eckpunkte für einen Abschluss genannt:

  • Möglichkeit der Inanspruchnahme ab dem 55. Lebensjahr
  • Sicherung eines angemessenen Nettoeinkommens
  • Sicherung der Presseversorgung
  • Ausgleich für Rentenabschläge
  • Wahlmöglichkeit zwischen reduzierter Arbeitszeit und „Verblockung“ (Vollzeit in der ersten Phase und Freistellung in der zweiten Phase der Altersteilzeit)
  • Definition des Kreises der Anspruchsberechtigten
  • Regelung zur Wiederbesetzung von Stellen, die durch Altersteilzeit freigeworden sind

Nach einer Verabredung vom Herbst diesen Jahres im Rahmen des Gehaltsabschlusses sollen die Verhandlungen zügig zu einem Ergebnis geführt werden. Zeitungs- und Zeitschriftenverleger streben einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und Zeitschriften an. Wie viele der rd. 17.000 Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und der 8.000 Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften in den nächsten Jahren von einer Tarifregelung Gebrauch machen können, hängt davon ab, wie groß der Kreis der Anspruchsberechtigten wird.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »