Mit dem „Beschäftigungschancengesetz“, das im Juli das Parlament passierte wurde auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die nach bisheriger Regelung zum Jahresende ausläuft, verlängert und neu geregelt. Neu ist, dass die Beiträge beträchtlich steigen: Sie können 2011 bei knapp 40 Euro im Monat liegen, ab 2012 sind sogar bis zu 80 Euro zu berappen. Neu festgelegt ist auch, dass nicht beliebig oft zwischen Selbständigkeit und Arbeitslosengeldbezug gewechselt werden kann. Wurde Arbeitslosengeld zweimal bezogen, ist ein neuerlicher Weg in die Versicherung versperrt. Außerdem: wer die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragt, bindet sich fünf Jahre. Attraktiv bleibt die freiwillige Weiterversicherung für unständig und auf Produktionsdauer Beschäftigte bei Rundfunk, Film und Fernsehen. Alle anderen, die sich bisher zu günstigen Beiträgen selbst versichert hatten, müssen nun abwägen, ob sich die künftig teure Angelegenheit für sie wirklich lohnt. Wer nach den bisherigen Bedingungen abgesichert war, kann seine Versicherung ausnahmsweise zum 1. Januar 2011 kündigen, die Frist dafür endet am 31. März 2011.
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