Arbeitszeit beim Film bleibt strittig

Filmschnitt Foto: Fotolia/philipimage

In den Tarifverhandlungen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen und ver.di ist auch am 14. Januar kein Fortschritt erreicht worden. Für die rund 25.000 Filmschaffenden zeichnet sich damit keine baldige Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen durch mehr freie Wochenenden, zusammenhängende freie Tage oder Wochenend-Zuschläge ab. Die Produzentenallianz hat in den bisherigen zwei Verhandlungen den beiden Gewerkschaften BFFS und ver.di noch kein Angebot gemacht, will vielmehr im Jahr 2021 keinerlei Veränderung am Tarifvertrag akzeptieren.

Bereits vor der Pandemie aber erst recht unter den Covid-Gesundheitsschutzauflagen, sind Arbeitszeiten bei Dreharbeiten sowie in der Vor- und Postproduktion extrem lang. Die kurze Freizeit reicht für das nötige Erholungsbedürfnis kaum aus. Zu wenig Zuverlässigkeit auch mal ganze Wochenenden frei zu haben oder tatsächliche 5-Tage-Wochen durch zusammenhängende freie Tage zu erreichen, treiben langfristig Fachkräfte aus den Filmproduktionen.

Auch der Geschlechtergerechtigkeit im Film sind solche Bedingungen nicht zuträglich. Doch eben dieses Ziel müssen Kinoproduktionen verstärkt verfolgen. So sieht es das novellierte Filmfördergesetz vor.

Die Produzentenallianz fordert indes, dass sich im Jahr 2021 gar nichts an den Tarifverträgen ändern solle. Angesichts dieser Haltung hat ver.di dem Arbeitgeberverband der Filmproduzent*innen nun eine Frist für eine Lösung des Tarifkonflikts bis zum 31. März gesetzt. Sonst drohe ein Scheitern der Tarifrunde: „Bei konkreten Arbeitszeitverbesserungen wären wir eventuell bereit gewesen, auch ein Gagenmoratorium zu verabreden. Doch die Produzenten zeigen keinen Ansatz dafür, dass wir uns mit dieser Frage weiter beschäftigen müssten, sagte ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel in einer Medieninformation. Mehr zuverlässige Ruhe- und Freizeit seien für die Verhandler*innen der Produzentenallianz kein Thema, bemängelt er.

Bis zum 31. März stehe ver.di dennoch für Verhandlungen, im Sinne einer Suche nach Kompromissen zur Verfügung.

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