Aufforderung zum Fair Play

Schriftsteller und Literaturübersetzer in ver.di gehen mit Vorschlägen zu Vergütungsregeln in die Offensive

Sie glaube an „das Gute im Verleger und daran, dass die Verlage einen fairen Ausgleich mit den Kreativen anstreben“, meinte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im Gespräch mit ver.di-Vertretern. Zuvor, genau elf Stunden und 31 Minuten nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes, hatten der Verband Deutscher Schriftsteller (VS) und die Bundessparte Übersetzer im VS am 1. Juli in Berlin Vorschläge für gemeinsame Vergütungsregeln vorgelegt.

Die Vorschläge beschreiben, wie aus Sicht der Autoren-Verbände die nun per Gesetz vorgeschriebene „angemessene Vergütung“ kreativer Leistungen aussehen soll. Die Verlegerseite ist aufgefordert, dazu in Verhandlungen einzutreten. Das Ergebnis wäre für die Vertragspartner und für Gerichte bindend.

Gute Standards sichern

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Urheberrechtsgesetz „reguliert der Staat nicht, sondern bestimmt die Rahmenbedingungen für ein Fair Play“, sagte die Ministerin. Das offensive Vorgehen des Schriftstellerverbandes und der Literaturübersetzer halte sie für richtig: „Der, der zügig Vorschläge auf den Tisch legt, der spielt die Musik.“ Die vorgestellten Partiturentwürfe sind knapp gehalten. Für die Schriftsteller, so VS-Vorsitzender Fred Breinersdorfer, gehe es darum, bestehende gute Standards für alle verbindlich zu machen. Bei den Literaturübersetzern dagegen, deren soziale Situation „trostlos“ – da über Jahrzehnte durch realen Einkommensverlust gekennzeichnet – gewesen sei, werde „eine grundlegende Verbesserung erwartet“. Dazu Helga Pfetsch, Vorsitzende der Literaturübersetzer im VS: „Eine Verdreifachung des bisherigen Monatseinkommens von durchschnittlich 1000 Euro wäre angemessen. Wir sind uns allerdings im Klaren, dass das schrittweise geschehen muss.“

Die Vergütungsregeln für Autoren gehen davon aus, dass ein Autor mindestens zehn Prozent des Netto-Ladenverkaufspreises als Honorar erhalten soll, bei Auflagen ab 10 000 bis zu 50 000 Exemplaren steigt das Honorar bis auf 13 Prozent. Auch an den Erlösen aus Nebenrechtsverwertungen – etwa bei Vorabdrucken in Zeitungen oder der Vereinbarung von Bühnenstückbearbeitungen – wird der Autor nach diesen Vorschlägen im Falle „buchnaher“ Verwertung mit 60, bei „buchfernen“ Nebenrechten mit 70 Prozent beteiligt. Das vom VS ausgearbeitete Papier regelt zudem Vorschuss, Abrechnung und Autorenzuschüsse. Es soll für alle Urheber einheitlich gelten, auch für Autoren von Taschen-, Kinder- und Jugendbüchern.

Beteiligung am Verkaufserlös

Die Vorschläge für Honorarregelungen bei den Übersetzern sehen je nach Schwierigkeit des Textes eine Grundvergütung von mindestens 22, 28 oder 34 Euro pro Normseite vor. Die Sparte Übersetzer im VS verlangt außerdem eine Beteiligung der Übersetzer am Verkaufserlös von mindestens drei Prozent sowie an der Nebenrechtsverwertung analog zu den Autoren. „Es muss sich die Erkenntnis durchsetzen, dass ein übersetztes Buch zwangsläufig teurer ist, da es ja quasi zweimal geschrieben wird“, meinte Thomas Brovot vom Übersetzervorstand.

Schnelle Verhandlungen

Der „Erwartungsdruck“ der in ver.di organisierten Schriftsteller und Übersetzer an die Ausgestaltung des neuen Urhebervertragsrechts sei hoch. Er gehe davon aus, dass auch die Verlegerseite „zügig bereit sein und Vollmacht erhalten wird, über diese Vorschläge zu verhandeln“, so der ehemalige IG-Medien-Vorsitzende Detlef Hensche, der die Verhandlungen für die Gewerkschaftsseite mit leiten wird. Er machte darauf aufmerksam, dass es sich „nicht um Tarifverhandlungen im üblichen Sinne“ handele und deshalb auch kein „Spielraum“ eingeplant sei.

Auch Däubler-Gmelin gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Verhandlungen mit dem Verlegerausschuss des Börsenvereins „schnell beginnen und bald zu Beschlüssen führen“. Sie betonte zudem, dass die Gesetzesnovelle und ihre Ausgestaltung auch eine „Vorfeldsicherung“ für Journalisten darstelle. Natürlich sei es unbenommen, im Medienbereich die Verhältnisse durch Tarifverträge detaillierter auszugestalten. Eine „angemessene Vergütung“ sei in jedem Fall bindend vorgeschrieben.


Wissenswert

Umfangreiche Tipps und Ratschläge zum Urheberrecht im neuen

Ratgeber Freie – Kunst und Medien von Goetz Buchholz

6. Auflage,
Rechtsstand: 1. April 2002; Berlin:
Ver.di GmbH 2002,

ISBN 3-932349-06-7; 480 Seiten,
im Buchhandel 20.00 Euro,
für ver.di-Mitglieder über die Landesfachbereiche erhältlich zu 3.00 Euro (zzgl. Versand)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »