Neuer Tarifvertrag für Filmschaffende

Foto: 123rf

Nach fünfmonatigen Verhandlungen gibt es einen Tarifabschluss für die rund 25.000 Filmschaffenden in Deutschland, der ab September gilt. Die ver.di FilmUnion erreichte gemeinsam mit der Schauspielgewerkschaft BFFS in Verhandlungen mit der Produzentenallianz Verbesserungen bei Arbeitszeiten, Freizeitphasen während der Dreharbeiten, Zuschlägen am Wochenende und bessere Bedingungen für Arbeitsverträge von Schauspieler*innen. Außerdem soll ab September über die Erhöhung der Gagen verhandelt werden.

Nach einigem Ringen ist es soweit: Der neue Tarifvertrag liegt auf dem Tisch. Der ver.di-Tarifausschuss stimmte dem Ergebnis zu. Die Tarifvereinbarung hat eine Laufzeit bis Ende August 2023. Die Schwerpunkte der Tarifverhandlungen wurden bei Umfragen unter Filmschaffenden bereits vor der Tarifrunde ermittelt. Dabei waren für die Teilnehmer*innen der Umfrage mehr und verlässlichere Ruhezeiten von größerer Bedeutung als die Anhebung der tariflichen Mindestgagen.
„Die Verhandlungen haben sich für Filmschaffende gelohnt, auch wenn die Verhandlung zur Gagenerhöhung auf den Herbst vertagt ist“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Wir haben deutliche Fortschritte erreicht, was eine Reduzierung des Arbeits- und Zeitdrucks, mehr zusammenhängende Ruhetage, längere Ruhezeiten nach Nachtdrehs ins Wochenende und höhere Zuschläge zum Schutz des Wochenendes angeht.“

Der neue Tarifvertrag sieht vor, dass es in Drehzeiten mindestens zweimal je Monat zwei zusammenhängende Ruhetage geben muss. Bei längeren Produktionen mit mehr als 40 Tagen Drehzeit müssen ab dem zweiten Monat dreimal zwei zusammenhängende Ruhetage gewährt werden. Nach einem Nachtdreh ins Wochenende muss sich mindestens zweimal je Monat nach Drehtagsende eine Ruhezeit von 48 und weiteren elf Stunden anschließen. Bei Arbeit am Wochenende gilt ab September ein genereller Zuschlag von 25 Prozent. Der bestehende Sonntagszuschlag wird von 50 auf 75 Prozent angehoben.

Im Manteltarifvertrag wurden auch arbeitsrechtliche Fragen klargestellt und eine Clearingstelle für Streitfälle über die Auslegung von Tarifregelungen verabredet. Im Schauspieltarifvertrag gibt es umfassende Verbesserungen. Es wird geklärt, welche Vergütung für Schauspieler*inne garantiert ist, wenn ihnen vom Filmhersteller nur eine ungefähre Anzahl von Drehtagen zugesagt wird. Dazu gehört auch, welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlich relevanten schauspielerische Arbeiten vor, zwischen und nach den Drehtagen anfallen.

„Nach der Einführung von Zeitkonten 2006 und der Begrenzung von Tageshöchstarbeitszeiten auf zwölf Stunden 2018 ist uns nun der nächste Schritt zur Verbesserung der auf kurze Projektdauer befristeten Arbeit in Filmproduktionen gelungen“, betonte von Fintel.

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