Dem Flächentarifvertrag droht ein Flächenbrand

Tarifverhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen und Zeitschriften

Die tarifvertraglichen Beziehungen im Bereich der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage stehen möglicherweise vor einem einschneidenden und dramatischen Wandel. Nachdem bereits in den letzten Jahren einzelne Unternehmen – zunächst in den neuen, seit kurzem auch in den alten Bundesländern – sich der tarifvertraglichen Bindung entledigt haben, droht dem Flächentarifvertrag nun ein Flächenbrand. Nur noch am Rande geht es deshalb in der diesjährigen Tarifrunde um Prozente. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob und in welcher Form es noch Tarifverträge geben wird.

In den letzten Verhandlungsrunden zwischen Verlegern und Journalistenorganisationen ist deutlich geworden, daß die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger innerhalb der Phalanx der Arbeitgeberverbände keine Sonderstellung einnehmen. Sie liegen stramm auf der Linie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und insbesondere des Bundesverbandes Druck. Diese Linie heißt: Die Bindungskraft und das Niveau der Flächentarifverträge muß verringert werden – mit allen Mitteln, notfalls auch illegalen.

Ganz offen wird inzwischen an den Verhandlungstischen damit gedroht, daß die Tarifverträge nicht mehr eingehalten werden, wenn einzelnen Betrieben das Ergebnis nicht mehr paßt. Allenfalls wird noch angeboten, den Tarifbruch durch die Vereinbarung von umfassenden Öffnungsklauseln zu legalisieren. Auf Dauer, so die marktradikale Argumentation z.B. des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), könne das Tarifwerk die tatsächlichen Marktverhältnisse nicht ignorieren und müsse sich entweder nach unten anpassen oder eben untergehen. Setzt sich der BDZV mit seiner Forderung nach einer generellen Öffnungsklausel durch, degeneriert der Tarifvertrag zur leeren Hülle. Alle entscheidenden Fragen vom Gehalt bis hin zu Arbeitszeit und Alters-versorgung können dannim Betrieb unterhalb des Tarifniveaus geregelt werden.

Erfreulich unverhohlen hat der Vertreter des Bauer-Verlages in den Tarifverhandlungen mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die neue Position skizziert. Man sehe im Hause Bauer die Anwendung von Tarifverträgen „nicht so pathetisch“ wie die Gewerkschaften. Die „mangelnde Anpassungsbereitschaft“ der Gewerkschaften führe dazu, daß Tarifverträge angewendet würden oder eben auch nicht. „Vielleicht“, so der Bauer-Mann achselzuckend, „gibt es nun einige Jahre Chaos, bevor wir wieder zu einem in unserem Sinn vernünftigen Flächentarifvertrag kommen.“

Ziel ist die Individualisierung der Arbeitsbeziehungen

Der BDZV hat zuletzt in den Gehaltsverhandlungen vom 14. August 1996 letztlich ultimativ deutlich gemacht, daß die Fortsetzung des jahrzehntelang praktizierten Interessenausgleichs per (Flächen-)Tarifvertrag nicht mehr ein primäres Interesse der Arbeitgeber ist. Die Ordnungsfunktion des Flächentarifvertrags,diebisher ein wesentliches Motiv auf Arbeitgeberseite war, hat offenbar an Zugkraft verloren. Attraktiver für (viele) Arbeitgeber ist die Aussicht, die wesentlichen Elemente der Arbeitsbeziehungen individuell mit einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder mit dem Betriebsrat aushandeln zu können, dem gewerkschaftliche Druckmittel nicht zur Verfügung stehen. Die verlangten Öffnungsklauseln sind wahrscheinlich nur eine Etappe auf dem Weg zur geplanten vollständigen Rückführung der Vertragsverhältnisse auf die individuelle Ebene. Öffnungsklauseln werden benötigt, um den derzeit noch geltenden „Tarifvorbehalt“ des Betriebsverfassungsgesetzes bei der Regelung zentraler Fragen umgehen zu können.

Streng auf Linie bewegt sich der BDZV auch im Hinblick auf die neuen Bundesländer. Noch bevor die BDA im September die Forderung nach einer Abkopplung der Ost-Tarifverträge von den West-Tarifverträgen verlangt hat, forderte der Zeitungsverlegerverband am 14. August die Nullrunde für die Redakteurinnen und Redakteure in den neuen Bundesländern. Dies wäre ein Einstieg in die angestrebte Spaltung bei den Arbeits- und Einkommensbedingungen.

Wie sicher sich die Verleger ihrer nicht nur wirtschaftlichen Macht derzeit sind, demonstriert in aller Deutlichkeit der VDZ. Voraussetzung für weitere Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Manteltarifvertrags soll eine Erklärung der Gewerkschaften sein, an welcher Stelle des Vertrags Verschlechterungen hingenommen werden. Nach dem Motto „Sie-können-es-sich-aussuchen“ stehen Verschlechterungen beim Urlaubsgeld, bei der Jahresleistung, beim Kündigungsschutz und bei den Urheberrechten zur Auswahl. Bei Gehalt wird selbst der 1,85-Prozent-Abschluß als zu hoch bezeichnet und die Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung vom 1. Mai 1996 verlangt. Abgesehen davon, daß diese Verkürzung bereits im Vorjahr in das Verhandlungsergebnis eingerechnet wurde, ist die Forderung nur noch zynisch zu nennen, da in den meisten Verlagen überhaupt keine Kostenbelastung durch die Arbeitszeitverkürzung eingetreten ist.

Für die freien Kolleginnen und Kollegen bedeutet die Entwicklung bei den Redakteurinnen und Redakteuren ebenfalls nichts Gutes. Die Ideologie der Deregulierung und der Marktfetischismus des BDZV („Die Arbeit der Redakteure muß unter Marktgesichtspunkten attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben, dann werden auch weiterhin Redakteure eingestellt“) stehen konträr zu den Überlegungen, Mindeststandards zu vereinbaren. Der VDZ will hier nicht hintan stehen: Der Abschluß eines Tarifvertrags für das immer größer werdende Heer der freien Journalistinnen und Journalisten wurde vom VDZ am 2. September kategorisch abgelehnt.

 

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