Arbeitszeitregelung Privater Rundfunk (TPR)
Die Gespräche der Gewerkschaften IG Medien, DAG und DJV mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) über eine Neuregelung der Arbeitszeitbestimmungen im Manteltarifvertrag für die Privatfunkbeschäftigten kommen nur schleppend voran.
Ein gemeinsamer Vorschlag der drei Gewerkschaften zur Einführung von Arbeitszeitkonten wurde am 22. März 2000 in Berlin von den TPR-Arbeitgebern als unzureichend bezeichnet. Im Mittelpunkt des Gewerkschaftspapiers steht der Vorschlag, die betrieblichen Spielräume für die Arbeitszeitgestaltung deutlich zu erweitern. Arbeitgeber und Betriebsräte sollen die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Konditionen Jahresarbeitszeitmodelle zu vereinbaren. Mehrarbeit soll nach diesem Vorschlag auf Arbeitszeitkonten gesammelt werden; die Guthaben stehen dann den Beschäftigten nach entsprechenden Ankündigungsfristen zur freien Verfügung.
Den TPR-Arbeitgebern erschien dieser Vorschlag „nicht flexibel genug“. Die Unternehmen bräuchten „mehr Spielräume zum Experimentieren“. Ein besonderer Dorn im Auge ist den Arbeitgebern insbesondere die Definition freier Tage im Tarifvertrag (35 Stunden unter Einschluss der Zeit zwischen 0.00 und 24.00 Uhr). Außerdem wollen sie die Begrenzung der Arbeit auf maximal neun aufeinanderfolgende Tage zur Disposition stellen.
Konkrete Vorschläge will der TPR bis Mai auf den Tisch legen und dann sogleich in der Praxis erproben. Dazu will der TPR mit den Gewerkschaften eine „Experimentierklausel“ vereinbaren, die konditionierte Bedingungen für die Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle enthält.
Die Gewerkschaften haben den Vorschlag zurückhaltend aufgenommen. Die IG Medien und die DAG werden über die TPR-Vorschläge am 26. Mai 2000 beraten.