Im Deutschlandradio (DLR) wurde nach jahrelangem Ringen um mehr Mitbestimmung für Freie ein Freienstatut festgezurrt. Damit ist der Weg frei für die Wahl einer Freienvertretung, zuständig für jene, die laut DLR vom Sender wirtschaftlich abhängig und schutzbedürftig sind. Das wären alle Freien, die Anspruch auf Urlaubsgeld unmittelbar bei Deutschlandradio haben, etwa 650 Kolleg*innen. Sie haben den Status der „arbeitnehmerähnlich Beschäftigten“. ver.di zufolge sollten jedoch alle einbezogen werden, für die die Kriterien der freien Tätigkeit bei Deutschlandradio und der ARD zutreffen. Damit wären tatsächlich 95 Prozent aller Freien bei Deutschlandradio erfasst, sagt Manfred Kloiber, Vorsitzender des ver.di-Senderverbandes DLR Köln. (Interview M Online)