Die Initiative zur Tarifeinheit, die der DGB gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden (BDA) im September 2010 ergriffen hat, wird von ver.di „nicht länger mitgetragen und unterstützt“. Außerdem soll ver.di den DGB auffordern, „ebenfalls eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht mehr anzustreben“. Das beschloss der ver.di-Gewerkschaftsrat in seiner Mai-Sitzung.
Er bekräftigte zugleich, dass der Grundsatz der Tarifeinheit für ver.di seinen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen behält. Die Initiative hatte in ver.di zu einer breiten Diskussion geführt. Die Fachgruppen des Bereiches Medien, Kunst und Industrie kritisierten das Vorgehen bereits im Herbst 2010 scharf und lehnten eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit ab (M 8–9/ 2010). Inzwischen liegen die im Vorfeld des ver.di-Bundeskongresses erfolgten Beschlüsse der Landesbezirks-, Fachbereichs- und Personengruppenkonferenzen vor. Danach lehnt eine Mehrheit der Delegierten erkennbar jede gesetzliche Regelung der Friedenspflicht grundsätzlich ab.
Der DGB-Bundesvorstand beschloss daraufhin im Juni: „Das politische Ziel der Tarifeinheit ist und bleibt richtig, um die Tarifpolitik zu stärken und die Tarifautonomie sicherzustellen. Der DGB sieht allerdings unter den gegebenen Bedingungen keine Möglichkeit, die Initiative von BDA und DGB weiterzuverfolgen.“