Repräsentativ oder lahmgelegt

Was eine gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit für Folgen hätte

Kaum zu glauben: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaftsbund starteten eine gemeinsame Initiative zur Rettung der Tarifeinheit. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt, in seiner Rechtssprechung künftig am Grundsatz der Tarifeinheit nicht mehr festzuhalten, weil dafür keine gesetzliche Grundlage existiere und sich die Wirklichkeit von dem Prinzip „ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ entfernt habe.


Der Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund erkannten daraufhin die Tarifeinheit als „unverzichtbare Säule der Tarifautonomie“ und wollen sie in seltenem Schulterschluss per Gesetz regeln. Folgendes soll festschrieben werden: „Überschneiden sich in einem Betrieb die Geltungsbereiche mehrerer Tarifverträge, die von unterschiedlichen Gewerkschaften geschlossen werden (konkurrierende Tarifverträge/Tarifpluralität), so ist nur der Tarifvertrag anwendbar, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist. Maßgeblich ist…, welche der konkurrierenden Gewerkschaften im Betrieb mehr Mitglieder hat (Grundsatz der Repräsentativität). Treffen demnach z.B. zwei Entgelt-Tarifverträge zusammen…, gilt im Betrieb der Tarifvertrag, an den die größere Anzahl von Gewerkschaftsmitgliedern gebunden ist.“

Verteilungskampf künftig demokratisch…

„Die Mehrheit soll entscheiden“, rühmt DGB-Vorsitzender Michael Sommer. Wettbewerb werde auf diese Weise „fair und demokratisch“, das zeuge von Verantwortungsbewusstsein in der Krise. Dass ver.di den Vorschlag unterstützt, hat Bundesvorstand Gerd Herzberg deutlich gemacht: „Durch die Anwendung des Mehrheitsprinzips werden Spartengewerkschaften nicht verboten, aber im Falle einer Tarifkollision“ hätten sie sich „einem demokratischen Prinzip zu unterwerfen“.
Sowohl die Regierungskoalition als auch die Opposition begrüßten den Vorstoß. Die Linke ruderte inzwischen zurück: Eines könne man sich dann doch nicht vorstellen: „Die Hand zu reichen für die Einschränkung des Streikrechtes“. Denn sofort hagelte es auch Kritik: Juristen erheben verfassungsrechtliche Bedenken, die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt warnte, dass ein solches Gesetz „nicht gut gehen“ könne. Von „Irrsinn“ war in der Süddeutschen Zeitung zu lesen. Wenn DGB- und BAG-Initiatoren derart gemeinsam die Tarifeinheit beschwören, hätten sie womöglich weniger den sozialen Frieden im Sinn „als vielmehr soziale Friedhofsruhe“ und „den Erhalt der eigenen Macht“, mutmaßte SpiegelOnline.
„Die Fachgruppe Verlage, Druck und Papier lehnt die gemeinsame Initiative von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der ‚Tarifeinheit’ ab“, heißt es in einer Resolution des ver.di-Bundesfachgruppenvorstandes vom 2. Juli 2010, der sich drei Tage später auch die Medien-Fachgruppe angeschlossen hat. Bald folgten auch die Bundesfachgruppen Theater und Bühnen sowie Musik. Die Initiative sei abzulehnen, „weil sie eine neue Form der ‚Friedenspflicht’ in den Betrieben einführt“. ver.di-Mitglieder dürften nicht „zwangsweise durch Gesetz“ an den Tarifvertrag einer Konkurrenzorganisation und an dessen Friedenspflichten gebunden werden. „Selbst wenn eine Konkurrenzorganisation die Mehrheit der Mitglieder in einem Betrieb hat, muss es ver.di-Mitgliedern möglich bleiben, bessere Tarifverträge mit Streiks durchzusetzen“. Die vorgesehene „Abschaffung dieser Möglichkeit verstößt gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie, weil sie das Streikrecht antastet“, heißt es in den Papieren. ver.di-Landesgremien warnen sogar davor, dass sich dieser Versuch „konkurrierende kleinere Gewerkschaften und Berufsverbände“ auszuschalten, bald gegen die wenden werde, „die dieses Tor geöffnet haben“. Die „eigenen Mitglieder in die Sackgasse zu führen“, sei keine Lösung.

… und obendrauf ein Streikverbot

Der „tarifpartnerschaftlichen“ Initiative ist weder eine Debatte auf dem jüngsten DGB-Kongress noch eine demokratische Willensbildung bei ver.di vorausgegangen.
Gründe, warum sich Gewerkschafter für diesen Vorstoß erwärmen, darf man mutmaßen. Tiefere Ursachen mögen in der Erosion der Tariflandschaft in den letzten Jahren liegen. Noch scheint kein Kraut dagegen gewachsen, dass kleine, schlagkräftige Vereinigungen, die Piloten, Fluglotsen, Klinikärzte oder Lokführer vertreten, es angestammten Großgewerkschaften zunehmend schwer machen, ordentliche Tarifabschlüsse für Gesamtbelegschaften durchzusetzen. Solche „Überbietungskonkurrenz“ kann zweifellos entsolidarisieren. Ihr durch die Bildung eines – so der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler kritisch – „bilateralen Monopols“ einer „repräsentativen“ Gewerkschaft mit der Arbeitgeberseite zu begegnen, mag so manchen Chefverhandler reizen. Diese Taktik würde allerdings nur aufgehen, wenn sich traditionelle Großgewerkschaften dauerhaft Mehrheiten sichern können. Solches Omnipotenzdenken übersieht auch das untere Ende der veränderten Tariflandschaft. Der zunehmenden Dumpingkonkurrenz, dem Problem der Leih- und Zeitarbeit, der schwindenden Rolle von Flächentarifverträgen wäre auf diesem Weg nicht beizukommen. Schon gar nicht mit dem Partner BDA: Gerade den Unterbietungswettbewerb haben Arbeitgeber in der Vergangenheit perfektioniert – etwa im Verein mit christlichen oder selbst gegründeten Gewerkschaften. Mit dem geplanten Gesetz würden die Arbeitgeber praktisch vor Lohnerhöhungen durch Streik einer Minderheitsgewerkschaft geschützt, warnt ver.di-Rechtsexperte Helmut Platow, gleichzeitig könnten sie ihre Lohnpolitik aber „weiter mit Dumpingvereinen probieren“. Die Eindämmung gewerkschaftlicher Unterbietungskonkurrenz sei „offenkundig nicht gewollt“, kritisiert auch Detlef Hensche. Die Initiative werfe Fragen auf, die mit dem Koalitionsrecht und der Rolle von Gewerkschaften als Gegenmacht überhaupt zusammenhängen; vollends zeige sich der „Eingriffscharakter im geplanten Streikverbot“, so der Jurist und letzte IG-Medien-Vorsitzende.
Auch langjährige und eingespielte Tarifgemeinschaften oder Absprachen, wie zwischen den Journalistengewerkschaften, gerieten durch die angestrebte Tarifeinheit in die Zerreißprobe. „Für den Fachbereich Medien, Kunst und Industrie könnte die Initiative schwerwiegende Folgen haben“, heißt es in der Resolution der Bundesfachgruppe Druck und Papier. In Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen stelle der DJV mitunter die Mehrheit der Mitglieder. Erübrigte sich die dju in ver.di dann per Gesetz? Eines von vielen Argumenten gegen die Initiative. Schließlich: Wäre es nicht allemal sinnvoller, wenn – wie bereits Praxis – mancherorts Tarifpluralität gilt? Die Konkurrenz verschiedener Arbeitnehmer-Vereinigungen muss dann direkt und vor Ort ausgetragen werden – mit Ideen, organisatorischen und gewerkschaftspolitischen Mitteln. Jedoch ohne Arbeitgeber oder Staat.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »

Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.
mehr »