Kein Fortschritt bei CineStar in Bamberg

Am 8. März fanden die Verhandlungen für das CineStar Bamberg in Nürnberg statt. Auch hier hatte der Arbeitgeber, ähnlich wie schon in Osnabrück und Dortmund, kein Angebot vorbereitet. Allerdings scheint der bisherige Streikdruck so groß zu sein, dass die Arbeitgeber einem Tarifvertrag nicht mehr ganz so ablehnend gegenüber stehen.

Sie argumentierten jedoch erneut für eine unternehmenserfolgsabhängige Entgeltregelung. Dies lehnte ver.di auch für Bamberg ab. Diskutiert wurden die Forderungen der Gewerkschaft, insbesondere über die Entgelthöhe und die Notwendigkeit, innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages den von ver.di geforderten Mindestlohn von 8,50 € zu erreichen. Die Arbeitgeber offerierten, bis Ende März ein Angebot vorzulegen, Details dazu gab es nicht. Damit habe diese Verhandlung keinerlei Auswirkungen auf die aktuellen Arbeitskampfaktivitäten, heißt es in der ver.di-Tarifinformation. „Gerade jetzt gilt: Druck machen, Tarifvertrag durchsetzen!“

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »