Langer Kampf um einen Sozialplan

Auswirkungen der Etatkürzungen bei der Deutschen Welle für die Beschäftigten „sozialverträglich“ abgefedert

Massiver Personalabbau, monatelange Verhandlungen um einen Sozialplan, Warnstreiks, ein (vergeblicher) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen weitere Warnstreiks, Hausverbot für den gewerkschaftlichen Streikleiter und in der letzten Verhandlungsphase noch der Versuch der Geschäftsführung, die längst fällige Gehaltserhöhung gegen weit reichende Verabredungen zur Arbeitszeitflexibilisierung auszuspielen: der Alltag der letzten Monate bei der Deutschen Welle.

Im Zuge der Haushaltsbeschlüsse für das Jahr 2000 und die folgenden Jahre muss der aus Steuern finanzierte Auslandsrundfunk eine Kürzung der Haushaltsmittel um insgesamt rund 80 Millionen hinnehmen (M berichtete ausführlich). Die Konsequenzen, die die Geschäftsführung daraus zieht, ähnelt fatal den „Patentrezepten“ kapitalistischer Unternehmen in solchen Situationen: Reduzierung des Angebots und Personalabbau.

Die Verhandlungen um den Abschluss eines Sozialplans zogen sich über fünf Monate hin; erst am 15. Dezember konnte ein Ergebnis erzielt werden. Ungewöhnlich war, dass diese Verhandlungen nicht vom Gesamtpersonalrat geführt wurden, sondern von den vier Gewerkschaften, die in der Deutschen Welle vertreten sind, nämlich der IG Medien, der DAG, dem Deutschen Journalistenverband und der VRFF. Das Ziel der Verhandlungen war also ein Tarifvertrag, die einzige Möglichkeit, auch für die freien Mitarbeiter Abfindungen auszuhandeln.

Parallel gab es viele Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung und der Bundestagsparteien mit dem Ziel, eine Rücknahme der Etatkürzungen zu erreichen. Im Herbst wurde dann aber immer klarer, dass beide Vorhaben nicht gelingen würden.

Verwaltungsrat für Personalabbau

Obwohl der Gesamtpersonalrat insgesamt mehr als zwanzig Vorschläge erarbeitet hatte, die nicht nur Alternativen zum Personalabbau darstellten, sondern auch Hinweise zu versteckten Kostenerhöhungen enthielten, die beispielsweise durch die Einstellung der Fernsehproduktion in Köln entstehen, bestätigte der Verwaltungsrat am 25. Oktober seinen Beschluss vom 6. Oktober zum Personalabbau. Lediglich einer der Vorschläge des Gesamtpersonalrates wurde akzeptiert. Besonders ärgerlich: Der Vertreter des DGB im Verwaltungsrat, Karl Feldengut, stimmte in allen Abstimmungen für den Personalabbau.

Gefahr für Freie

Die Situation spitzte sich nun zu. In der achten Tarifverhandlung am 5. November weigerten sich die Vertreter der Deutschen Welle, über einen Vorschlag der Gewerkschaften, auch an freie Mitarbeiter Abfindungen beim Arbeitsplatzverlust zu zahlen, überhaupt zu verhandeln. Die vorhandenen tariflichen Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen vorsehen, seien ausreichend. Damit zeichnete sich die Gefahr ab, dass wie so oft die frei-en Mitarbeiter, die teilweise schon viele Jahre für den Sender arbeiten, ohne einen finanziellen Ausgleich auf der Strecke bleiben würden. Alles lief nach dem ersten Warnstreik am 5. Oktober, an dem sich in Berlin und Köln etwa 500 Beschäftigte der Deutschen Welle beteiligt hatten, darauf hinaus, dass die Verhandlungen ohne weitere Warnstreiks in eine Sackgasse geraten würden. So fand am 26. November in Köln der zweite Warnstreik statt, an dem ca. 350 Beschäftigte teilnahmen – und dieses Mal fiel auch zeitweise das Programm aus (siehe M 12/99). In den deutschsprachigen Nachrichten um 10 Uhr gelang es Streikbrechern am Pult nur mit gut 30 Sekunden Verzögerung, den Nachrichtensprecher „on air“ zu bringen, weil die Studiotechnikerin streikte, und im englischen Programm streikte der Nachrichtensprecher selbst.

Dieser Warnstreik hatte Folgen. Die Vertreter der Geschäftsführung, allen voran Verwaltungsdirektor Reinhard Hartstein, erklärten zwar, sie seien nicht beeindruckt, zeig-ten aber wie ein angeschlagener Boxer deutlich Wirkung. Dem Streikleiter der Gewerkschaften, Dieter Seifert vom IG-Medien-Landesbezirk NRW, wurde mit Ausnahme der Räume, in denen die Tarifverhandlungen stattfanden, Hausverbot erteilt. Doch die Kompromissbereitschaft der Geschäftsführung stieg. Ein Grund: Die Deutsche Welle hatte vergeblich beim Arbeitsgericht Köln versucht, mit einer einstweiligen Verfügung weitere Warnstreiks verbieten zu lassen.

Sozialplan vereinbart

Am 15. Dezember konnte schließlich der Tarifvertrag vereinbart werden, wenige Tage später folgte der längst überfällige Abschluss der Gehalts- und Honorarerhöhungen rückwirkend zum August 1999. Der Sozialplan mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2003 enthält eine Reihe von Vorschriften, die dazu dienen sollen, in Zukunft betriebsbedingte Kündigungen weitestgehend zu vermeiden, dazu eine Abfindungsregelung. Zusätzlich war schon im August der geltende Rationalisierungsschutztarifvertrag einvernehmlich so verändert worden, dass für Arbeitnehmer, die mittelbar oder unmittelbar vom Rationalisierungsmaßnahmen betroffen sind, das vorzeitige Ausscheiden ab dem 55. Lebensjahr möglich ist. Für die Freien blieben nur erhöhte Ausgleichszahlungen bei Verlust der Beschäftigung im Sender übrig, weiter gehende Forderungen der Gewerkschaften waren am Ende nicht durchsetzbar.

Ein vorläufiges Fazit: Zum ersten Mal gelang es in einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, Streiks zur Durchsetzung von tariflichen Sozialplänen zu organisieren und damit deutlich spürbaren Druck auf die Gegenseite zu erzielen. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn die vier konkurrierenden Gewerkschaften in der Deutschen Welle sich nicht einig gewesen wären, gemeinsam die Streiks vorzubereiten und auch gemeinsam dazu aufzurufen. Die Streikerfahrung beim IG-Medien-Landesbezirk NRW erwies sich dabei als überaus nützlich. Und nicht zuletzt ist der Erfolg auch den Personalräten und dem Gesamtpersonalrat zu verdanken, die ihre Mitbestimmungsrechte beim Abschluss von Sozialplänen zugunsten der Tarifverhandlungen zurückstellten, weil es nur so möglich war, auch für die freien Mitarbeiter zu verhandeln.

Unterm Strich war es dennoch kein großer Sieg. Der Verlust der Arbeitsplätze konnte, wie es heutzutage beschönigend genannt wird, „sozialverträglich“ gestaltet werden, aber Neubesetzungen werden eben nur noch in verringertem Umfang vorgenommen werden. Ob es in Zukunft zu weiteren Haushaltskürzungen kommen wird, ist offen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Filmförderung in der Sackgasse

Die Töpfe des DFFF 1 & 2 sowie des GMPF sind bereits vier Monate vor Jahresende ausgeschöpft. Das zeigt die enorme Nachfrage und das Wachstumspotenzial des Filmstandorts Deutschland. Deutsche Studios und Drehorte, Crews und Kreative, Produktionsunternehmen und Dienstleister sind gefragt – und stärken damit die gesamte filmwirtschaftliche Wertschöpfungskette bis hin zu den Kinos. 
mehr »

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »