In den parlamentarischen Gremien wird derzeit die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes debattiert. Deshalb bekräftigte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Forderung nach Mitbestimmung von freien Mitarbeitenden auch in Personalräten des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Hier bedarf es noch Veränderungen im Entwurf.
Bislang gibt es im Gesetzestext eine Beschränkung des Beschäftigtenbegriffs auf Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen. Das schließe die Freien aus und spiegele die Beschäftigtenstruktur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zeitgemäß wider. Der Ausschluss arbeitnehmerähnlicher Personen im Sinne von § 12a Tarifvertragsgesetz (TVG) aus dem Anwendungsbereich des BPersVG „stellt eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und eine gravierende Beschneidung der demokratischen Mitbestimmungsrechte eines erheblichen Teils der Beschäftigten dar“, erklärt ver.di jetzt in Briefen an die Bundestagsabgeordneten. Schmitz appelliert an die MdB, sich für eine Änderung einzusetzen, damit „alle arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig ihr Grundrecht auf Mitbestimmung erhalten“. Das Gesetz findet Anwendung bei NDR, Deutschlandradio, MDR, Deutsche Welle und RBB, die länderübergreifend arbeiten.