Mitbestimmung: Freie in die Personalräte

In den parlamentarischen Gremien wird derzeit die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes debattiert. Deshalb bekräftigte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Forderung nach Mitbestimmung von freien Mitarbeitenden auch in Personalräten des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Hier bedarf es noch Veränderungen im Entwurf.

Bislang gibt es im Gesetzestext eine Beschränkung des Beschäftigtenbegriffs auf Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen. Das schließe die Freien aus und spiegele die Beschäftigtenstruktur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zeitgemäß wider. Der Ausschluss arbeitnehmerähnlicher Personen im Sinne von § 12a Tarifvertragsgesetz (TVG) aus dem Anwendungsbereich des BPersVG „stellt eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und eine gravierende Beschneidung der demokratischen Mitbestimmungsrechte eines erheblichen Teils der Beschäftigten dar“, erklärt ver.di jetzt in Briefen an die Bundestagsabgeordneten. Schmitz appelliert an die MdB, sich für eine Änderung einzusetzen, damit „alle arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig ihr Grundrecht auf Mitbestimmung erhalten“. Das Gesetz findet Anwendung bei NDR, Deutschlandradio, MDR, Deutsche Welle und RBB, die länderübergreifend arbeiten.

Mehr auf M Online

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Pokerspiele der Süddeutschen Zeitung

Bei einer Betriebsversammlung des Süddeutschen Verlags am vergangenen Dienstag ruderte Geschäftsführer Dr. Christian Wegner etwas zurück. Er deutete an, dass der Stellenabbau in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht ganz so dramatisch ausfallen könnte wie bislang befürchtet. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Verlag in München für das laufende Jahr mit einem Abbau von 30 Vollzeitstellen plant. Die dju in ver.di kritisiert das Vorhaben scharf.
mehr »

Schlaffe Tarifangebote bei der ARD

Programmeinschnitte, Sparmaßnahmen und minimale Tarifangebote der ARD. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert die Haltung der Sender und kündigt Proteste an. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe es zwar erste Angebote vom Bayerischen Rundfunk (BR) und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gegeben. Die Angebote blieben aber laut ver.di weit hinter den berechtigten Forderungen der Mitglieder zurück. Sie liegen auch weit unter den Tarifabschlüssen anderer Branchen oder dem öffentlichen Dienst.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »