Freie könnten ja Urlaub nehmen oder sich arbeitslos melden. Das rät man beim NDR den Arbeitnehmerähnlichen in Zeiten der Corona-Krise. Gegenüber ver.di-Forderungen herrscht Funkstille. Der Sender darf seine Verantwortung nicht auf die Sozialkassen schieben und auf Kosten der Freien sparen, meint die Gewerkschaft und verlangt verlässliche Lösungen zur finanziellen Absicherung.
ver.di hatte sich bereits am 19. März an den NDR gewandt, um Härten für freie Mitarbeiter*innen abzumildern. Die Gewerkschaft hatte unter anderem vom Sender gefordert, Honorare in bisheriger durchschnittlicher Höhe weiterzuzahlen, auch wenn Ausfälle nicht durch abgesagte Schichtdienste bedingt oder behördliche Quarantäneanordnungen gegeben wurden. Ausfall sollten in der vollen Höhe des vereinbarten Honorars gezahlt werden. Freie sollen – wie Festangestellte – auch Zahlungen erhalten, wenn ansonsten die Kinder- oder Pflegebetreuung nicht gewährleistet werden können. Ein Härtefallfonds sollte eingerichtet werden. Unverschuldete Arbeitsausfallzeiten bei tariflichen Regelungen angerechnet werden.
Trotz der Dringlichkeit hat der NDR bisher nicht auf die Forderungen von ver.di geantwortet. ver.di-Landessekretär Lars Stubbe sieht das klar als „Missachtung der Tarifpartner“. In internen Mitteilungen an die Freien hatte der Sender angeregt, „arbeitnehmerähnliche Personen können einen Urlaubsantrag stellen, um diese Zeit finanziell zu überbrücken“ oder sie sollten sich arbeitslos melden. Urlaub dient der Erholung, nicht als Überbrückungsgeld. Arbeitslosigkeit wird hierzulande wesentlich von Versicherten mitfinanziert. Obwohl die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag unvermindert weiter fließen, will der NDR offenbar auf Kosten der Freien sparen. Andere ARD-Anstalten haben längst Corona-Regelungen in Kraft gesetzt, die auch die Weiterzahlung von Honoraren betreffen.
In einem internen Newsletter kündigte NDR-Intendant Joachim Knuth am 25. März an, akut zu entscheiden, „wie Verdienstausfälle aufgefangen werden können“. Allerdings gingen die dann ankündigten Maßnahmen nach Einschätzung von Lars Stubbe „überhaupt nicht über das hinaus, was tarifvertraglich und gesetzlich ohnehin geregelt ist“. Man sei mit dem DJV im Gespräch und sich einig, dass nun offensichtlich auf tarifvertraglicher Ebene Nachbesserungen erforderlich seien.
Mit einem Offenen Brief hatte bereits der ARD-Freienrat, der die Interessen von etwa 18.000 festen Freien bundesweit vertritt, am 24. März an den ARD-Vorsitzenden und die Intendanten appelliert, ihre Fürsorgepflicht auch für die freien Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. Bisher brächten „fragmentierte Lösungen“ nicht die erforderliche Absicherung für alle: „Wir wünschen uns Klarheit und eine gute Lösung für alle Freien in den öffentlich-rechtlichen Anstalten.“ Erforderlich sei eine Lohngarantie. Vorbild könnten Lösungsmodelle von Radio Bremen und dem RBB sein.
Aktualisierung: Am 27. März haben ver.di und der DJV den NDR zu gemeinsamen Tarifverhandlungen über einen Notlagentarifvertrag zur Einkommenssicherung der NDR-Freien in Folge der Corona-Pandemie 2020 aufgefordert.