Netflix will Kreative an Erfolgen beteiligen

Laptop netflix logo

Bild: Pixabay

ver.di und der Schauspielverband BFFS haben sich mit Netflix auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) geeinigt. Diese sichern den an deutschen Netflix-Serien beteiligten Filmschaffenden eine Beteiligung am weltweiten wirtschaftlichen Erfolg der in 190 Ländern vertriebenen Produktionen zu. Die Vereinbarung ist bisher einmalig und wird als wegweisend für die gesamte Filmbranche in Deutschland und Europa bewertet.

Von den zusätzlichen Vergütungen profitieren alle Kreativen aus den Gewerken Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm- und Maskenbild sowie Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel. Die Höhe der zu verteilenden Zahlungen wird berechnet nach der Zahl der sogenannten Completer. Das sind diejenigen Netflix-Abonnent*innen, die eine Serie zu mindestens 90 Prozent gestreamt haben. Wird eine bestimmte Richtgröße an diesen Completern erreicht, zahlt Netflix eine festgelegte Zusatzvergütung. Wird die Richtgröße überstiegen, fällt die Zusatzvergütung auch anteilig höher aus. Und selbst, wenn die Richtgröße nicht erreicht wird, wird ein anteilig geringerer Anteil ausgezahlt. Eine Beteiligung an den kommerziellen Erträgen ist den Filmschaffenden also in jedem Fall sicher, egal wie erfolgreich eine Serie letztendlich ist. Abgerechnet wird jährlich, und zwar „voll automatisch“, wie Matthias von Fintel erläutert, der die GVR auf ver.di-Seite federführend mitverhandelt hat. „Die Filmschaffenden müssen sich nicht selbst melden, sie erhalten von einer Verteilstelle ihre Zusatzvergütungen“, so von Fintel.

Aufgeteilt wird das Geld dann unter den 60-80 Kreativen, die an einer Produktion beteiligt sind. Die Vereinbarung gilt zunächst nur für Serien, und zwar für alle, deren Dreharbeiten nach Abschluss der GVR beginnen. Für die bereits laufenden und sehr erfolgreichen ersten beiden Staffeln von „Dark“ sowie die erste Staffel von „How to Sell Drugs Online (Fast)“ haben ver.di, BFFS und Netflix sich aber zusätzlich auf eine Art Abschlagszahlung geeinigt. Außerdem werden die Urheberinnen und Urheber auch an den Lizenzerlösen etwa aus dem Verkauf einer Serie an andere VoD-Plattformen oder Fernsehsender beteiligt.

Dies ist die erste Vereinbarung dieser Art mit einem Streaming-Dienst, in Deutschland und in Europa. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz spricht von einer wegweisenden Regelung, „mit der ver.di klare und unbürokratisch geregelte Ansprüche auf deutliche Zusatzvergütungen für Filmschaffende erreicht hat“. Schmitz: „Die Vereinbarung mit Netflix zeigt, wie ein funktionierendes Urheberrecht im Sinne der Kreativen in Zusammenarbeit mit kommerziellen Streamingdiensten ausbuchstabiert werden kann. Es handelt sich um eine Leuchtturm-Vereinbarung und um angemessene Vergütungsregelungen für alle Film-Urheber.“

Von Fintel kündigt an, dass man nun auch mit anderen Streaming-Anbietern wie Sky oder Amazon sowie mit ARD und ZDF mit ihren Mediatheken das Gespräch suchen werde, um darauf zu drängen, „ebenfalls einen fairen Deal mit den Kreativen der Branche zu suchen“.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »

Buchtipp: Fotografieren, was ist

Einfacher und präziser, als mit den Worten „Fotografieren, was ist“, lässt sich das Grundprinzip bildjournalistischen Arbeit wohl kaum erfassen. Ebenso treffend ist die Entscheidung des Göttinger Steidl-Verlags, einem Fotobuch über das Werk des deutschen Reportagefotografen und Bildjournalisten Dirk Reinartz den selben Titel zu geben. Für den Band wurden Einzelbilder und Bildstrecken zum Teil neu zusammengestellt. Ein eindrucksvolles bildjournalistisches Dokument ist entstanden.
mehr »