Neue Filmpalast: Abmahnungen nichtig

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Teilnahme am Streik

Im Ergebnis einer Musterentscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. Januar 2005 muss das Cinestar-Unternehmen Neue Filmpalast (ehemals UFA) die Abmahnung gegen einen Beschäftigten wegen der Teilnahme an einem von ver.di organisierten Streik aus der Personalakte entfernen. Dieser Prozess hat Musterwirkung nicht nur für die Mitarbeiter des Kinos in der Kulturbrauerei, sondern auch für Kolleginnen und Kollegen in Hamburg, Kassel und Frankfurt / Main, gegen die die Neue Filmpalast in ähnlicher Weise Abmahnungen ausgesprochen hatte.

Das Gericht hat entschieden, dass die Teilnahme am Streik und der Streik selbst rechtmäßig waren. Der Ausspruch einer Abmahnung ist ungerechtfertigt. Sie ist deshalb aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten. Die Kosten des Rechtsstreits müssen vom Kinounternehmen gezahlt werden. Die Rechtmäßigkeit des Streiks sei nicht in Zweifel zu ziehen. ver.di habe deutlich gemacht, dass ohne Streikmaßnahmen keine Tarifeinigung mit der Neuen Filmpalast möglich sei, heißt es in der schriftlich vorliegenden Urteilsbegründung. Alle rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Arbeitskampfes lägen vor und die Verhältnismäßigkeit der Mittel sei von ver.di gewahrt worden. Schließlich ist es bis heute nicht zu einem Firmentarifvertrag gekommen. „Es lag kein Fehlverhalten des Klägers (Arbeitnehmers) vor, denn die Beteiligung am Warnstreik war rechtmäßig.“

Immerhin sei das Recht zu streiken im Artikel 9 des Grundgesetzes verankert. „Ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag lagen während der Warnstreiks in der Tarifauseinandersetzung nicht vor. Für die gleichartigen Verfahren der Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kinos werden deshalb ähnliche Gerichtsurteile erwartet“, so ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »