Neue Honorarbedingungen bei der FAZ

Die dju in ver.di und der DJV haben mit dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung neue Vertragsbedingungen für freie Mitarbeiter ausgehandelt. Damit wurde der Streit vor dem Landgericht Frankfurt am Main um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beendet.
Im nun vorliegenden Kompromiss erhält der Verlag ein Exklusivrecht für die Erstveröffentlichung auf der Grundlage des Urheberrechts. Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Außerdem behält die Autorin/der Autor das Nutzungsrecht am jeweiligen Beitrag, wodurch er ihn nach der Erstveröffentlichung anderweitig anbieten kann. Bei weiteren Nutzungen – beispielsweise im Internet – durch den Verlag erhält der Urheber nach neuen AGB eine angemessene Vergütung.
In einem Begrüßungsschreiben weist der Verlag die Freien auf die neuen Regelungen hin. Wortlaut:
http://dju.verdi.de/freie_journalisten/verlags-agb

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