„Raubzug vorerst gestoppt“

Elektronische Pressespiegel untersagt / Gericht muß noch entscheiden

Elf Monate nach dem Start ist der Versand von elektronischen Pressespiegeln durch die Presse-Monitor Deutschland GmbH (PMG) gestoppt worden. Mit Schreiben vom 4. März 2002 untersagte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der PMG den Geschäftsbetrieb. Dieser Anordnung wird allerdings bis zu einer gerichtlichen Entscheidung Ende April / Anfang Mai noch nicht vollstreckt.

Das Unternehmen beliefert seit April 2001 Unternehmen, Behörden und Verbände mit – jeweils thematisch selbst zusammengestellten – elektronischen Pressespiegeln (siehe M 5/2001) und nimmt damit die Rechte der jeweiligen Urheber wahr. Somit agiert die PMG urheberrechtlich als Verwertungsgesellschaft – allerdings ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Diese Betätigung hat das Patentamt in München als zuständige Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften wegen der fehlenden Lizenz jetzt untersagt. Die PMG hat sofort Widerspruch eingelegt und das DPMA aufgefordert, die Anordnung zurückzuziehen. Die PMG vertritt die Auffassung, keine Verwertungsgesellschaft zu sein, und strebt nach eigenen Angaben eine gerichtliche Klärung an.

Presse-Monitor war 1999 von den Verlagen Springer, Burda, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr, Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt sowie den Verlegerverbänden BDZV und VDZ gegründet worden, um die Erlöse auf dem Zukunftsmarkt der elektronischen Pressespiegel – anvisierter Jahresumsatz: mindestens 50 Millionen Euro – allein an die beteiligten Verleger auszuschütten. Autoren und Fotografen sollen davon nichts erhalten. Bei solchen Summen lohnen sich Investitionen in juristische Gefälligkeitsgutachten, massiven Lobbyismus, Datenbanktechnik und nicht zuletzt „Überzeugungskampagnen“ gegenüber freien Mitarbeitern mit Zuckerbrot (geringe Zeilengelderhöhung) und Peitsche (Drohung der Aufkündigung weiterer Zusammenarbeit). Die Berichterstattung der „M“ in den letzten anderthalb Jahren ist voll von Beispielen, wie gerade die PMG-Gründungsverlage die Nutzungsrechte von Freien per Vertragsergänzung, AGB oder Aufdruck auf Honorarabrechnungen zum Nulltarif einzukassieren versuchen.

Denn rechtlich hat die Sache einen Haken: Nach § 49 Urheberrechtsgesetz (UrhG) fließen die Vergütungen für Pressespiegel an die Verwertungsgesellschaft Wort, die sie an die Autoren und Fotografen weiterleitet. Für 2000 wurden immerhin 8,7 Millionen Mark ausgeschüttet – nicht nur an freie Journalisten, sondern auch an Redakteurinnen und Redakteure, denen diese Vergütung laut Manteltarifvertrag allein zusteht. Für 2001 werden es auf Grund der elektronischen Pressespiegel schon rund eine Million Mark weniger sein.

Es grenzt deshalb schon an Verhöhnung der Betroffenen und der Öffentlichkeit, wenn BDZV und VDZ sich in ihrer Pressemitteilung „besonders verwundert“ darüber zeigen, „dass in der Verbotsverfügung argumentiert wird, das Patentamt müsse die Rechteinhaber vor der PMG schützen“, und dies damit zu quittieren versuchen, „das Patentamt wolle also die Verlage widersinnigerweise vor sich selber schützen.“

Die dju hat die Untersagung des Pressespiegelversands der PMG durch das Patentamt begrüßt. „Dies ist eine wichtige Entscheidung zugunsten der Urheber“, sagte Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen. „Damit wird der Raubzug der Verleger zumindest vorerst gestoppt.“ Nach Auffassung der dju können elektronische wie bisher Papier-Pressespiegel nur von einer Verwertungsgesellschaft lizensiert werden. Die VG Wort hat dies bereits in ihrem Wahrnehmungsvertrag aufgenommen. Damit dies nicht durch juristische Winkelzüge unterlaufen werden kann, fordert die Journalistengewerkschaft eine ausdrückliche Aufnahme von elektronischen Pressespiegeln in § 49 UrhG – wie es bereits 1998 im Entwurf für ein 5. Urheberrechts-Änderungsgesetz noch von Justizminister Schmidt-Jortzig (M 10 / 1998) vorgesehen war.

Vor einem Dilemma stehen derzeit diejenigen, die gerne elektronische Pressespiegel nutzen würden. Denn auch die VG Wort darf auf Grund mehrerer von Verlagen angestrengten Gerichtsurteilen – zuletzt im April 2000 in Hamburg (M 5 – 6 / 2000) – derzeit keine Lizenzen erteilen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung oder einer gesetzlichen Klarstellung dürfen also in Deutschland keine elektronischen Pressespiegel erstellt werden.


Angemessene Vergütung ab 1. Juli Gesetzesnorm

Die über zwei Jahre lang von den Verwerterverbänden heftig bekämpfte Urheberrechtsreform kann wie geplant am 1. Juli 2002 in Kraft treten. Nachdem der Bundestag den Kompromiss zur Neuregelung des Urhebervertragsrechts am 25. Januar mit großer Mehrheit verabschiedet hatte (M 3 /2002), gab auch der Bundesrat am 1. März grünes Licht.

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