SFB: Manteltarifvertrag gerettet

Am 16. Juli 1999 ist es den Gewerkschaften, allen voran der IG Medien, gelungen, sich mit der SFB-Geschäftsleitung zu einigen: Der zum Jahresende 1998 gekündigte Manteltarifvertrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 1999 wieder in Kraft gesetzt. Unverändert – mit Ausnahme der „Bindungsklausel“ an den öffentlichen Dienst.

Zugleich wurde eine lineare Gehaltserhöhung um 3,1 Prozent ab 1. 6. 1999 vereinbart – bei Einmalzahlungen von 750 bzw. 500 DM für die ersten fünf Monate des Jahres. Die Laufzeit geht bis 30. 4. 2000. Der Abschluß hat eine soziale Komponente. Die unteren und mittleren Vergütungsgruppen schneiden durch den (höheren) Festbetrag besser ab. Für die Azubis und die Volontärinnen/Volontäre gilt die lineare Erhöhung um 3,1 Prozent bereits ab 1. Januar. Wie bei anderen ARD-Anstalten mußten wir uns bei der Altersversorgung auf den Wegfall des „Auffülleffekts“ einlassen. Im Gegenzug hat die Geschäftsleitung Verhandlungen über Altersteilzeit und/oder Vorruhestand zugesagt. Auch über Honorarerhöhungen für die Freien, die in den letzten Jahren leer ausgingen, wird nun vorrangig verhandelt. Für künftige Tarifverhandlungen gilt, daß der SFB sich schrittweise anderen in der ARD bereits realisierten Vereinbarungen annähert. Ein Kraftakt für die IG Medien als Verhandlungsführerin. JVB und DAG zogen mit und vor allem: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SFB standen einmütig und entschlossen hinter den Gewerkschaftsforderungen.

Damit gelang ein Tarifabschluß „aus eigener Kraft“ – ohne Bindungsklausel. Durchaus ein Zeichen dafür, daß auch in schwierigen Zeiten Erfolge möglich sind.

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