Solistreiks rechtmäßig

Solidaritätsstreiks von Zeitungsdruckern zugunsten streikender Redakteure sind rechtmäßig. Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 19. Juni. Ein Urteil (1 AZR 396/06) von grundsätzlicher Bedeutung schätzt ver.di ein:

„In Zeiten, in denen die Betriebe und Unternehmen immer mehr zersplittert und zerstückelt werden, ist es wichtig, dass das BAG nun die Rechtsprechung der achtziger Jahren zu den Solidaritätsstreiks weiter entwickelt und den neuen Gegebenheiten angepasst hat.“ Eine Stärkung des Solidaritätsgedankens also! Eine Basis, der Zerschlagung von Belegschaften und deren Spaltung mit unterschiedlicher Bezahlung durch Solidarität entgegen zu treten. Ein Ausgangspunkt, sich auf den solidarischen Ursprung zu besinnen, füreinander einzustehen und so mit gebündelten Kräften, Unrecht zu bekämpfen. Und Rückhalt für mehr „zivilen Ungehorsam“ vor allem am Arbeitsplatz, um stärker gewerkschaftliche Kraft zu entfalten. Denn ohne Solidarität – keine Chance!

Die Firma WE-Druck, wo die Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ technisch hergestellt wird, hatte ver.di auf Schadenersatz verklagt. Die Gewerkschaft hatte 2004 in der Tarifauseinandersetzung um einen neuen Manteltarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen 20 Drucker aufgerufen, aus Solidarität mit der Redaktion ebenfalls in den Ausstand zu treten. Dafür gab es aus ver.di-Sicht vor allem einen guten Grund: Die Druckerei ist durch die Konzernverflechtung und ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von den Druckaufträgen eng mit der Verlagsgesellschaft verbunden. Sie alle haben denselben sozialen Gegenspieler. Dem folgte das BAG im Gegensatz zu Arbeits- und Landesarbeitsgericht.
Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfes dienen, seien von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz zur Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften gedeckt. In einer Pressemitteilung des BAG heißt es weiter: „Dieses Grundrecht schützt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen. Es überlässt deshalb den Koalitionen die Wahl der Mittel, mit denen sie die Regelung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge erreichen wollen. Zu diesen Mitteln gehört auch der Unterstützungsstreik. Seine Zulässigkeit richtet sich – wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen – nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“ ver.di habe den Streik bei WE-Druck für geeignet und erforderlich halten dürfen. Und der Erfolg blieb nicht aus!

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

SWR: Mehr Geld für Beschäftigte

In der Gehaltstarifrunde für die rund 3.500 festangestellten Beschäftigten und über 1.000 freien Mitarbeiter*innen des SWR haben ver.di, DJV und unisono in fünfter Runde ein Verhandlungsergebnis erreicht. Es setzt sich aus linearen Gehalts- und Honorar-Steigerungen von insgesamt 5,73 Prozent plus weiteren Komponenten zusammen. In der Summe entspricht das einer durchschnittlichen Erhöhung von über 5,8 Prozent.
mehr »

WDR: Weitere Tarifverhandlungen

Der Tarifstreit beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) erreichte Mitte Juni eine neue Eskalationsstufe. Ein zweitägiger Warnstreik der Gewerkschaften ver.di, DJV und Unisono legte Teile des Programms lahm. Indes hatte der WDR sich in der vorangegangenen Verhandlungsrunde mit der VRFF (Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden) auf einen Abschluss geeinigt – ohne die drei Gewerkschaften einzubeziehen. Heute gehen die Verhandlungen mit den Gewerkschaften weiter.
mehr »

Streik in vier großen ARD-Anstalten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erhöht deutlich den Druck auf mehrere große ARD-Sender in den laufenden Tarifverhandlungen. Bereits seit Mittwochmorgen finden Streiks im WDR und im SWR statt, von Donnerstag (18. Juni 2026) an auch im BR und im NDR.
mehr »

Warnstreik beim SWR

In der Gehaltstarifrunde für die rund 3.500 festangestellten Beschäftigten und über 1.000 freien Mitarbeiter*innen des SWR ruft ver.di am Mittwoch und Donnerstag (17. und 18. Juni) zu einem zweiten Warnstreik auf.
mehr »