Solistreiks rechtmäßig

Solidaritätsstreiks von Zeitungsdruckern zugunsten streikender Redakteure sind rechtmäßig. Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 19. Juni. Ein Urteil (1 AZR 396/06) von grundsätzlicher Bedeutung schätzt ver.di ein:

„In Zeiten, in denen die Betriebe und Unternehmen immer mehr zersplittert und zerstückelt werden, ist es wichtig, dass das BAG nun die Rechtsprechung der achtziger Jahren zu den Solidaritätsstreiks weiter entwickelt und den neuen Gegebenheiten angepasst hat.“ Eine Stärkung des Solidaritätsgedankens also! Eine Basis, der Zerschlagung von Belegschaften und deren Spaltung mit unterschiedlicher Bezahlung durch Solidarität entgegen zu treten. Ein Ausgangspunkt, sich auf den solidarischen Ursprung zu besinnen, füreinander einzustehen und so mit gebündelten Kräften, Unrecht zu bekämpfen. Und Rückhalt für mehr „zivilen Ungehorsam“ vor allem am Arbeitsplatz, um stärker gewerkschaftliche Kraft zu entfalten. Denn ohne Solidarität – keine Chance!

Die Firma WE-Druck, wo die Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ technisch hergestellt wird, hatte ver.di auf Schadenersatz verklagt. Die Gewerkschaft hatte 2004 in der Tarifauseinandersetzung um einen neuen Manteltarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen 20 Drucker aufgerufen, aus Solidarität mit der Redaktion ebenfalls in den Ausstand zu treten. Dafür gab es aus ver.di-Sicht vor allem einen guten Grund: Die Druckerei ist durch die Konzernverflechtung und ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von den Druckaufträgen eng mit der Verlagsgesellschaft verbunden. Sie alle haben denselben sozialen Gegenspieler. Dem folgte das BAG im Gegensatz zu Arbeits- und Landesarbeitsgericht.
Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfes dienen, seien von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz zur Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften gedeckt. In einer Pressemitteilung des BAG heißt es weiter: „Dieses Grundrecht schützt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen. Es überlässt deshalb den Koalitionen die Wahl der Mittel, mit denen sie die Regelung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge erreichen wollen. Zu diesen Mitteln gehört auch der Unterstützungsstreik. Seine Zulässigkeit richtet sich – wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen – nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“ ver.di habe den Streik bei WE-Druck für geeignet und erforderlich halten dürfen. Und der Erfolg blieb nicht aus!

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Erneute ver.di-Streiks in der ARD

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft am heutigen Donnerstag in den ARD-Sendern NDR und WDR zum gemeinsamen Streik auf. Auch im BR wird es Aktionen geben. Hintergrund sind die gekündigten Tarifverträge zu Gehalt und Honoraren zu Ende Januar 2026. Die Verhandlungen dazu blieben bislang ergebnislos. Mit Programmeinschränkungen wird gerechnet.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »