Erstmals Vergütungen für Auszubildende
Die Beschäftigten im Bereich des Tarifverbands Privater Rundfunk (TPR) erhalten rückwirkend zum 1. Januar 3,2 Prozent mehr Gehalt. Die Gewerkschaften IG Medien, DJV und DAG einigten sich am 11. Januar in Frankfurt am Main in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag für die Branche. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Erstmals wurden für den privaten Rundfunk Ausbildungsvergütungen für die Berufe der Mediengestalter und der Medienkaufleute vereinbart. Die tariflichen Mindestvergütungen betragen 1050 DM für das erste Ausbildungsjahr, 1150 DM für das zweite und 1300 DM für das dritte. Mit dieser Vereinbarung haben die Tarifvertragsparteien dokumentiert, dass sie der Ausbildung im privaten Rundfunk einen hohen Stellenwert zumessen. Über die Aufnahme weiterer Ausbildungsberufe in den Tarifvertrag werden noch Gespräche geführt.
Nach zähen Verhandlungen wurde zudem erreicht, dass auch im neuen Tarifvertrag für Altverträge das Verrechnungsverbot für Tariferhöhungen mit übertariflichen Zulagen bestehen bleibt. Nicht durchsetzen konnten sich IG Medien und DAG mit der Forderung nach einer Angleichung der Entgelte für Nicht-Redakteure an die Tarifeinkommen der Redakteurinnen und Redakteure bei den bundesweiten Fernsehunternehmen. Als Erklärungsfrist für den Tarifabschluß wurde der 25. Januar 2000 verabredet.
Vereinbart wurde auch die Fortsetzung der Gespräche über eine Neuregelung der Arbeitszeitregelung im Manteltarifvertrag. Die Tarifvetragsparteien wollen dabei insbesondere einen tariflichen Rahmen für die Einführung von Arbeitszeitkonten schaffen. Gleichzeitig soll bei den Gesprächen ein neuer Anlauf genommen werden, um eine Regelung über die tarifliche Zusatzaltersversorgung abzuschließen.