Tarifeinheit für 1999/2000 gesichert

3,3 Prozent auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Begleitet von Warnstreiks und Protestaktionen ist es der IG Medien und dem DJV am 23. September 1999 in Potsdam gelungen, die Abkopplung Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs vom Bundestarif zu verhindern. Auch die Redakteurinnen und Redakteure sowie die Volontärinnen und Volontäre an Tageszeitungen dieser beiden Bundesländer erhalten wie im Rest der Bundesrepublik 3,3 Prozent mehr Gehalt.

Die Erhöhung erfolgt allerdings erst zum 1. Oktober 1999. Der regionale Tarifvertrag enthält damit im Gegensatz zum Bundestarif, der seit 1. August gilt, zwei „Leermonate“. Alle Tarifparteien haben aber die Erwartung ausgesprochen, daß im kommenden Jahr wieder zentral für alle Bundesländer verhandelt wird.

Ermöglicht wurde der Abschluß erst unter dem Druck von Warnstreiks. Am 22. September legten rund 100 Redakteurinnen und Redakteure bei der Rostocker „Ostsee-Zeitung“ und bei der „Lausitzer Rundschau“ in Cottbus von 16 bis 24 Uhr die Arbeit nieder. Bei weiteren Zeitungen kam es zu Protestaktionen. Unterstützt wurden die Kolleginnen und Kollegen auch durch Solidaritätserklärungen aus dem gesamten Bundesgebiet, insbesondere aus den neuen Bundesländern.

Vereinbarung über zusätzliche Haustarife

Bestandteil des Tarifabschlusses ist auch eine Vereinbarung über die Möglichkeit zusätzlicher Haustarifverträge bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einzelner Verlage:
„Im Falle wirtschaftlicher Erforderlichkeit kann von diesem Tarifvertrag durch einen Haustarifvertrag abgewichen werden“. Ohne diese Vereinbarung wären die Verleger nicht zu einem Abschluß bereit gewesen. IG Medien und DJV stimmten nach langer Diskussion und erst nach Rücksprache mit den Belegschaften der potenziell betroffenen Verlage diesem Passus zu. Die Vereinbarung fixiert im übrigen lediglich eine ohnehin bereits im Tarifvertragsgesetz enthaltene Möglichkeit. Als Erklärungsfrist für den Tarifabschluß wurde der 8. Oktober 1999, 18 Uhr, vereinbart. Auch nach der Tarifeinigung hat der Verlag der „Lausitzer Rundschau“ in Cottbus seinen Austritt aus dem Verlegerverband zum 31. Dezember 1999 bisher nicht zurückgenommen. Ein Verlagsvertreter erklärte lediglich, man werde die Entscheidung davon abhängig machen, daß es zu einer Einigung über einen zusätzlichen Haustarifvertrag komme. Trotz des erklärten Austritts gilt der Abschluß vom 23. September aber selbstverständlich auch für die Kolleginnen und Kollegen bei der „Lausitzer Rundschau“.

Abschluß auch für die Verlagsangestellten

Parallel zum Abschluß für die Redakteurinnen und Redakteure wurde in Potsdam auch das Inkrafttreten des bereits im Juli ausgehandelten Gehaltstarifvertrags für die Verlagsangestellten in Berlin-Brandenburg verabredet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Erneute ver.di-Streiks in der ARD

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft am heutigen Donnerstag in den ARD-Sendern NDR und WDR zum gemeinsamen Streik auf. Auch im BR wird es Aktionen geben. Hintergrund sind die gekündigten Tarifverträge zu Gehalt und Honoraren zu Ende Januar 2026. Die Verhandlungen dazu blieben bislang ergebnislos. Mit Programmeinschränkungen wird gerechnet.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »