Vergütungsregeln: 47.200 Euro Honorarnachzahlung

Das OLG Karlsruhe hat den Verlag der Pforzheimer Zeitung zu einer beträchtlichen Honorarnachzahlung an einen freien Journalisten verurteilt. Grundlage für die Gerichtsentscheidung sind die Vergütungsregeln an Tageszeitungen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte am 12. Februar 2015 (Az.: 6 U 115/13) ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 2. August 2013, dass dem freien Journalisten fast 47.200 Euro Honorar für die Jahre 2009 und 2011 zuzüglich Zinsen nachträglich zugesprochen hatte. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Honorarzahlungen und den Sätzen, die dem Journalisten nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zugestanden hätte.
In seiner Pressemitteilung betont das OLG, dass die „Ansprüche nicht nur für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregelungen, sondern auch für davor liegende Zeiträume in Betracht kommen. Die getroffenen Vergütungsregelungen begründeten Indizwirkung für die Höhe einer angemessenen Vergütung auch für solche Zeiträume, die nicht allzu weit vor dem Inkrafttreten der Regelungen liegen.“
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Vor einer Revisionsentscheidung des BGH steht auch die Entscheidung des LG Köln vom 17. Juli 2013. Als erstes Landgericht hatte es die Vergütungsregeln an Tageszeitungen als Grundlage für angemessene Honorare genommen und den Verlag des Bonner General-Anzeigers zu mehr als 10.000 Euro Nachzahlungen an zwei freie Journalisten verurteilt (M 5/2013).

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Weimer macht schräge Vorschläge

Ver.di weist die Vorschläge von Wolfram Weimer vehement zurück, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu privatisieren oder zusammenzulegen. Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Staatsminister im Bundeskanzleramt für Kultur und Medien entsprechende Vorschläge kürzlich bei einer Tagung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung unterbreitet hatte.
mehr »

Kurdischer Journalist in türkischer Haft

Ahmet Polad wurde von Syrien in die Türkei ausgeliefert. Auch deutsche Stellen haben einen humanitären Schutz für den Journalisten, der im Januar 2026 zusammen mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann von islamistischen Milizen verschleppt worden war, abgelehnt.
mehr »

Honduras: Regierung schleift Pressefreiheit

Ein halbes Jahr ist Präsident Nasry Asfura im zentralamerikanischen Honduras mit seiner Koalition aus liberaler und nationaler Partei im Amt. Die Bilanz aus Perspektive der Pressefreiheit fällt verheerend aus, so das Komitee für freie Meinungsäußerung (C-Libre). Es befürchtet weitere Verschlechterungen. Viele Attacken kommen direkt von staatlicher Seite.
mehr »

No SLAPP: Strategische Verteidigung

SLAPPs sind keine neue Entwicklung. Neu ist die massenhafte Verbreitung. Bereits Anfang der Neunzigerjahre hat z.B. Scientology gegen private und behördliche Kritiker massiv gerichtliche Verfahren geführt, bei denen auch über die Prozesskosten Druck ausgeübt werden sollte. Eine strategische Verteidigung kann dabei nützlich sein, zeigt Kapitel fünf des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »