Die wirtschaftliche Lage ist glänzend, die Zukunft der VG Wort dennoch gefährdet. Denn die Verwertungsgesellschaft ist weitgehend handlungsunfähig. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung am 10. September 2016 brachte keine Einigung über die Rückabwicklung und die Neuverteilung der Ausschüttungssummen für den Zeitraum 2012 bis 2015 in Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 zur Rechtswidrigkeit einer pauschale Ausschüttung an Verlage (siehe M 2/2016).
Der entsprechende Antrag des Verwaltungsrats verfehlte die satzungsgemäße Zwei-Drittel-Mehrheit in jeder der sechs Berufsgruppen durch das Votum der Journalisten-Berufsgruppe 2 (67 Ja- gegenüber 37 Nein-Stimmen) knapp. Die Gegenstimmen kamen überwiegend aus den Reihen der Vereinigung „Freischreiber“, die in München mit zahlreichen neuen VG-Wort-Mitgliedern erschienen war. Zuvor waren die Alternativ-Anträge des gegen die VG Wort klagenden Wissenschaftsautors Martin Vogel mit deutlicher Mehrheit aller Berufsgruppen abgelehnt worden. Ebenso fanden Ergänzungsanträge der „Freischreiber“ keine Zustimmung.
Der Ausgang der Sitzung bedeutet, dass „die VG Wort nun nicht wie geplant mit der Geltendmachung von Rückforderungen gegenüber den Verlagen und der anschließenden Neuverteilung an die Urheber beginnen kann“, erklärte der Vorstand in einer Pressemitteilung. „Über das weitere Vorgehen wird jetzt intern beraten werden.“ Die nächste außerordentliche Mitgliederversammlung wird am 26. November in München stattfinden. Angenommen wurden Änderungen des Wahrnehmungsvertrags und des Inkassoauftrags für das Ausland, mit denen Vorgaben des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes umgesetzt werden.
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