Vier neue Tarifverträge

für die Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen

Am Ende der 6. Verhandlungsrunde für die Redakteurinnen und Redakteure sowie die freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen stand am 15. Dezember 1997 in der sechsten Verhandlungsrunde in Frankfurt am Main eine Vereinbarung über gleich vier neue Tarifverträge.

Die IG Medien und der DJV vereinbarten nach zwanzigstündigen Verhandlungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die Redakteurinnen und Redakteure einen Gehaltstarifvertrag, einen Manteltarifvertrag und einen Tarifvertrag über die Altersversorgung. Für die freien Journalistinnen und Journalisten wurde ein neuer Honorartarifvertrag abgeschlossen.

Das Tarifergebnis, das zwischenzeitlich von der Tarifkommission der IG Medien angenommen worden ist, enthält die folgenden Komponenten:

Arbeitszeit: 35-Stunden- Woche fällt weg – „Richtzeiten“ verhindert

Im Manteltarifvertrag wurde die Streichung der 35-Stunden-Woche vereinbart. Statt dessen gilt in Zukunft die 36,5-Stunden-Woche. Dem Verlust der „35“ steht positiv gegenüber, daß der BDZV sein Hauptziel nicht erreicht hat, verbindliche Arbeitszeitregelungen abzuschaffen und „Richtzeiten“ einzuführen.

Altersversorgung in vollem Umfang gesichert

Die Altersversorgung bleibt in vollem Umfang erhalten, auch für künftige Kolleginnen und Kollegen. Die Verlage zahlen weiterhin einen Beitrag in Höhe von fünf Prozent des Gehalts an die Presseversorgung, die Redakteurinnen und Redakteure wie bisher 2,5 Prozent.

Gehaltsstruktur: Ende beim 15. Berufsjahr, aber keine reine Kappung

Bei der Gehaltsstruktur ist vereinbart worden, die Staffel künftig beim 15. Berufsjahr enden zu lassen. Dies bedeutet allerdings keine reine Kappung, da die neue Endstufe zusätzlich zur linearen Erhöhung von 1,5 Prozent um weitere 81 DM (1,3 Prozent) angehoben wird. Für alle Redakteurinnen und Redakteure, die derzeit im 15. bis 25. Berufsjahr sind, wurde eine weitgehende Besitzstandswahrung und die Teilnahme an zukünftigen Gehaltserhöhungen vereinbart.

Die Verleger haben ihr Ziel, einen Einspareffekt zu erreichen, klar verfehlt. Durch die zusätzliche Anhebung der Stufe ab 15. Berufsjahr um 81,- DM monatlich wird der Tarif zunächst einmal teurer als bisher. Der Wegfall der beiden letzten Stufen wirkt sich frühestens in fünf Jahren aus, da alle Redakteurinnen und Redakteure, die sich derzeit zwischen dem 15. und 25. Berufsjahr befinden, noch eine weitere Stufe erreichen.

Ab 1998 wird zudem freiberufliche Tätigkeit deutlich besser anerkannt als bisher. Statt bisher zwei können zukünftig drei Jahre anerkannt werden. Zählten bisher drei Jahre freiberuflicher Tätigkeit als ein Berufsjahr, so genügen nun zwei. Bereits vor drei Jahren konnte zudem im Vorgriff auf die Strukturverhandlungen erreicht werden, daß Zeiten des Erziehungsurlaubs als Berufsjahre angerechnet werden.

Gehaltserhöhung 1,5 Prozent

Die Gehälter der Redakteurinnen und Redakteure und der Volontärinnen und Volontäre werden ab 1. Januar 1998 einheitlich in Ost und West um 1,5 Prozent erhöht. Für die Kolleginnen und Kollegen in den alten Bundesländern gibt es für den Zeitraum von August bis Dezember 1997 eine Einmalzahlung von 400 DM (Volos 200 DM). Die Einmalzahlung konnte nicht für den Bereich der neuen Bundesländer erreicht werden. Für die nächste Gehaltsrunde gibt es die Zusage des BDZV, grundsätzlich keine weitere Differenzierung zwischen Ost und West zu verlangen.

Freie: Rückwirkende Honorarerhöhung

Für die freien Jornalistinnen und Journalisten wurde eine Erhöhung der Honorare rückwirkend zum 1. August 1997 um 1,5 Prozent vereinbart. Erneut konnte allerdings nicht erreicht werden, daß der Tarifvertrag auch in Hessen und in den neuen Bundesländern übernommen wird.

Beibehaltung der Lohnfortzahlung – Kürzung der Jahresleistung

Nicht erreicht werden konnte die Beibehaltung der vollen Jahresleistung. Ab 1998 beträgt sie laut dem neuen Manteltarifvertrag nur noch 95 statt bisher 100 Prozent. Dies war der Preis, den der BDZV für die Beibehaltung der vollen Lohnfortzahlung bei Krankheit ultimativ verlangte.

Maßregelungsverbot

Wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich an Aktionen und Warnstreiks beteiligt haben: Bestandteil des Tarifabschlusses ist ein sogenanntes Maßregelungsverbot, das Benachteiligungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen ausschließt.

Laufzeiten

Der neue Manteltarifvertrag ist am 1. Januar 1998 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der neue Tarifvertrag über die Altersversorgung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft und kann erstmals nach sechs Jahren gekündigt werden. Der Gehaltstarifvertrag und der Freien-Tarifvertrag können erstmals zum 31. Juli 1998 gekündigt werden.

Die Sonntagszuschläge bleiben leider unverändert bei 150/100 DM. Der BDZV bot lediglich eine Erhöhung um 10,- DM an – wenn gleichzeitig die Laufzeit des Gehaltstarifvertrags um zwei Monate verlängert wird. Die IG Medien lehnte dieses „Angebot“ aus Gründen der Selbstachtung ab.

Die Themenbereiche Urheberrecht, Teilzeit, Altersteilzeit und journalistische Weiterbildung sollen weiter verhandelt werden.

Völlig abrücken mußte der BDZV beim Abschluß der Verhandlungen von seinen Forderungen nach Verkürzung der Kündigungsfristen und Einschränkungen bei der Freistellungsregelung.


Die neuen Tarifsätze für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen ab dem 1. Januar 1998

 Volontärinnen und Volontäre Tarif bisher Tarif neu
Erstes Ausbildungsjahr
vor vollendetem 22. Lebensjahr
2487 2524
Erstes Ausbildungsjahr
nach vollendetem 22. Lebensjahr
2758 2799
Zweites Ausbildungsjahr 3194 3242
 Gruppe II Tarif bisher Tarif neu
1. und 2. Berufsjahr 4692 4762
3. und 4. Berufsjahr 5442 5524
5. und 6. Berufsjahr 5940 6029
 Gruppe III Tarif bisher Tarif neu
7. bis 10. Berufsjahr 6532 6630
11. bis 14. Berufsjahr 6910 7014
15. bis 19. Berufsjahr 7289 7479
20. bis 25. Berufsjahr 7448 7560
ab 25. Berufsjahr 7602 7716
 Gruppe IV Tarif bisher Tarif neu
ab 3. Berufsjahr 5882 5970
ab 5. Berufsjahr 7094 7200
ab 10. Berufsjahr 7638 7753
ab vollendetem 15. Berufsjahr 7999 8119
 Gruppe V Tarif bisher Tarif neu
Redakt. in besonderer Stellung 7731 7847
ab 15. Berufsjahr 8330 8455
Redakt. in besonderer Stellung mit
mindestens einem/einer unterstellten Redakt.
8094 8215
ab 15. Berufsjahr 8719 8850

Für die Zeit von August bis Dezember 1997 erhalten Redakteurinnen und Redakteure in den alten Bundesländern eine Einmalzahlung von DM 400 (Volos DM 200)

Neue Gehaltssätze vorbehaltlich der redaktionellen Abstimmung mit dem BDZV


 

Honorarsätze für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen

rückwirkend zum 1. August 1997 gem. dem Tarifabschluß mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger vom 15. Dezember 1997

Nachrichten und Berichte (in Pfennigen)

 Auflage bis: 10000 25000 50000 100000 > 100000
Erstdruckrecht 87,7 96,7 116,5 134,6 157,5
Zweitdruckrecht 71,2 75,9 86,2 102,9 118,0

Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, Kurzgeschichten (in Pfennigen)

 Auflage bis: 10000 25000 50000 100000 > l00000
Erstdruckrecht 109 116,5 145,4 174,0 215,1
Zweitdruckrecht 80,7 84,9 110,4 129,6 162,3

Bildbeiträge ( in DM)

 Auflage bis: 10000 25000 50000 100000 > 100000
Erstdruckrecht 61,10 70,80 79,80 103,80 125,60
Zweitdruckrecht 48,80 56,20 59,50 79,70 95,60

Hinweis: Die IG Medien empfiehlt, rückwirkende Ansprüche umgehend per Rechnung bei den Verlagen geltend zu machen.

Manfred Moos, Tarifsekretär beim IG Medien Hauptvorstand, Stuttgart

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Schon entdeckt: Das Wetter

5000 verkaufte Exemplare alle Vierteljahr, Titelseiten, die ausschließlich auf Ästhetik setzen, noch dazu mit inzwischen auf 12 angewachsenen unterschiedlichen Coverstories - zumindest bei der letzten, der immerhin schon 35. Ausgabe. „Das Wetter“-Magazin weiß sich zu präsentieren. Seit über zehn Jahren zähle es, so heißt es, zu „den schillerndsten Printmagazinen des Landes“.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »