für die Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen
Am Ende der 6. Verhandlungsrunde für die Redakteurinnen und Redakteure sowie die freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen stand am 15. Dezember 1997 in der sechsten Verhandlungsrunde in Frankfurt am Main eine Vereinbarung über gleich vier neue Tarifverträge.
Die IG Medien und der DJV vereinbarten nach zwanzigstündigen Verhandlungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die Redakteurinnen und Redakteure einen Gehaltstarifvertrag, einen Manteltarifvertrag und einen Tarifvertrag über die Altersversorgung. Für die freien Journalistinnen und Journalisten wurde ein neuer Honorartarifvertrag abgeschlossen.
Das Tarifergebnis, das zwischenzeitlich von der Tarifkommission der IG Medien angenommen worden ist, enthält die folgenden Komponenten:
Arbeitszeit: 35-Stunden- Woche fällt weg – „Richtzeiten“ verhindert
Im Manteltarifvertrag wurde die Streichung der 35-Stunden-Woche vereinbart. Statt dessen gilt in Zukunft die 36,5-Stunden-Woche. Dem Verlust der „35“ steht positiv gegenüber, daß der BDZV sein Hauptziel nicht erreicht hat, verbindliche Arbeitszeitregelungen abzuschaffen und „Richtzeiten“ einzuführen.
Altersversorgung in vollem Umfang gesichert
Die Altersversorgung bleibt in vollem Umfang erhalten, auch für künftige Kolleginnen und Kollegen. Die Verlage zahlen weiterhin einen Beitrag in Höhe von fünf Prozent des Gehalts an die Presseversorgung, die Redakteurinnen und Redakteure wie bisher 2,5 Prozent.
Gehaltsstruktur: Ende beim 15. Berufsjahr, aber keine reine Kappung
Bei der Gehaltsstruktur ist vereinbart worden, die Staffel künftig beim 15. Berufsjahr enden zu lassen. Dies bedeutet allerdings keine reine Kappung, da die neue Endstufe zusätzlich zur linearen Erhöhung von 1,5 Prozent um weitere 81 DM (1,3 Prozent) angehoben wird. Für alle Redakteurinnen und Redakteure, die derzeit im 15. bis 25. Berufsjahr sind, wurde eine weitgehende Besitzstandswahrung und die Teilnahme an zukünftigen Gehaltserhöhungen vereinbart.
Die Verleger haben ihr Ziel, einen Einspareffekt zu erreichen, klar verfehlt. Durch die zusätzliche Anhebung der Stufe ab 15. Berufsjahr um 81,- DM monatlich wird der Tarif zunächst einmal teurer als bisher. Der Wegfall der beiden letzten Stufen wirkt sich frühestens in fünf Jahren aus, da alle Redakteurinnen und Redakteure, die sich derzeit zwischen dem 15. und 25. Berufsjahr befinden, noch eine weitere Stufe erreichen.
Ab 1998 wird zudem freiberufliche Tätigkeit deutlich besser anerkannt als bisher. Statt bisher zwei können zukünftig drei Jahre anerkannt werden. Zählten bisher drei Jahre freiberuflicher Tätigkeit als ein Berufsjahr, so genügen nun zwei. Bereits vor drei Jahren konnte zudem im Vorgriff auf die Strukturverhandlungen erreicht werden, daß Zeiten des Erziehungsurlaubs als Berufsjahre angerechnet werden.
Gehaltserhöhung 1,5 Prozent
Die Gehälter der Redakteurinnen und Redakteure und der Volontärinnen und Volontäre werden ab 1. Januar 1998 einheitlich in Ost und West um 1,5 Prozent erhöht. Für die Kolleginnen und Kollegen in den alten Bundesländern gibt es für den Zeitraum von August bis Dezember 1997 eine Einmalzahlung von 400 DM (Volos 200 DM). Die Einmalzahlung konnte nicht für den Bereich der neuen Bundesländer erreicht werden. Für die nächste Gehaltsrunde gibt es die Zusage des BDZV, grundsätzlich keine weitere Differenzierung zwischen Ost und West zu verlangen.
Freie: Rückwirkende Honorarerhöhung
Für die freien Jornalistinnen und Journalisten wurde eine Erhöhung der Honorare rückwirkend zum 1. August 1997 um 1,5 Prozent vereinbart. Erneut konnte allerdings nicht erreicht werden, daß der Tarifvertrag auch in Hessen und in den neuen Bundesländern übernommen wird.
Beibehaltung der Lohnfortzahlung – Kürzung der Jahresleistung
Nicht erreicht werden konnte die Beibehaltung der vollen Jahresleistung. Ab 1998 beträgt sie laut dem neuen Manteltarifvertrag nur noch 95 statt bisher 100 Prozent. Dies war der Preis, den der BDZV für die Beibehaltung der vollen Lohnfortzahlung bei Krankheit ultimativ verlangte.
Maßregelungsverbot
Wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich an Aktionen und Warnstreiks beteiligt haben: Bestandteil des Tarifabschlusses ist ein sogenanntes Maßregelungsverbot, das Benachteiligungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen ausschließt.
Laufzeiten
Der neue Manteltarifvertrag ist am 1. Januar 1998 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der neue Tarifvertrag über die Altersversorgung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft und kann erstmals nach sechs Jahren gekündigt werden. Der Gehaltstarifvertrag und der Freien-Tarifvertrag können erstmals zum 31. Juli 1998 gekündigt werden.
Die Sonntagszuschläge bleiben leider unverändert bei 150/100 DM. Der BDZV bot lediglich eine Erhöhung um 10,- DM an – wenn gleichzeitig die Laufzeit des Gehaltstarifvertrags um zwei Monate verlängert wird. Die IG Medien lehnte dieses „Angebot“ aus Gründen der Selbstachtung ab.
Die Themenbereiche Urheberrecht, Teilzeit, Altersteilzeit und journalistische Weiterbildung sollen weiter verhandelt werden.
Völlig abrücken mußte der BDZV beim Abschluß der Verhandlungen von seinen Forderungen nach Verkürzung der Kündigungsfristen und Einschränkungen bei der Freistellungsregelung.
Die neuen Tarifsätze für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen ab dem 1. Januar 1998
Volontärinnen und Volontäre | Tarif bisher | Tarif neu |
Erstes Ausbildungsjahr vor vollendetem 22. Lebensjahr |
2487 | 2524 |
Erstes Ausbildungsjahr nach vollendetem 22. Lebensjahr |
2758 | 2799 |
Zweites Ausbildungsjahr | 3194 | 3242 |
Gruppe II | Tarif bisher | Tarif neu |
1. und 2. Berufsjahr | 4692 | 4762 |
3. und 4. Berufsjahr | 5442 | 5524 |
5. und 6. Berufsjahr | 5940 | 6029 |
Gruppe III | Tarif bisher | Tarif neu |
7. bis 10. Berufsjahr | 6532 | 6630 |
11. bis 14. Berufsjahr | 6910 | 7014 |
15. bis 19. Berufsjahr | 7289 | 7479 |
20. bis 25. Berufsjahr | 7448 | 7560 |
ab 25. Berufsjahr | 7602 | 7716 |
Gruppe IV | Tarif bisher | Tarif neu |
ab 3. Berufsjahr | 5882 | 5970 |
ab 5. Berufsjahr | 7094 | 7200 |
ab 10. Berufsjahr | 7638 | 7753 |
ab vollendetem 15. Berufsjahr | 7999 | 8119 |
Gruppe V | Tarif bisher | Tarif neu |
Redakt. in besonderer Stellung | 7731 | 7847 |
ab 15. Berufsjahr | 8330 | 8455 |
Redakt. in besonderer Stellung mit mindestens einem/einer unterstellten Redakt. |
8094 | 8215 |
ab 15. Berufsjahr | 8719 | 8850 |
Für die Zeit von August bis Dezember 1997 erhalten Redakteurinnen und Redakteure in den alten Bundesländern eine Einmalzahlung von DM 400 (Volos DM 200)
Neue Gehaltssätze vorbehaltlich der redaktionellen Abstimmung mit dem BDZV
Honorarsätze für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen
rückwirkend zum 1. August 1997 gem. dem Tarifabschluß mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger vom 15. Dezember 1997
Nachrichten und Berichte (in Pfennigen)
Auflage bis: | 10000 | 25000 | 50000 | 100000 | > 100000 |
Erstdruckrecht | 87,7 | 96,7 | 116,5 | 134,6 | 157,5 |
Zweitdruckrecht | 71,2 | 75,9 | 86,2 | 102,9 | 118,0 |
Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, Kurzgeschichten (in Pfennigen)
Auflage bis: | 10000 | 25000 | 50000 | 100000 | > l00000 |
Erstdruckrecht | 109 | 116,5 | 145,4 | 174,0 | 215,1 |
Zweitdruckrecht | 80,7 | 84,9 | 110,4 | 129,6 | 162,3 |
Bildbeiträge ( in DM)
Auflage bis: | 10000 | 25000 | 50000 | 100000 | > 100000 |
Erstdruckrecht | 61,10 | 70,80 | 79,80 | 103,80 | 125,60 |
Zweitdruckrecht | 48,80 | 56,20 | 59,50 | 79,70 | 95,60 |
Hinweis: Die IG Medien empfiehlt, rückwirkende Ansprüche umgehend per Rechnung bei den Verlagen geltend zu machen.
Manfred Moos, Tarifsekretär beim IG Medien Hauptvorstand, Stuttgart