Warnstreik im Studio Freimann des BR

Beschäftigte von BR und IRT protestieren gegen das Junktim

Um 14 Uhr versammelten sich am 13. März 2001 rund 300 Beschäftigte im Foyer von Haus 11 in Freimann. Mit ihrem einstündigen Warnstreik demonstrierten die Kolleginnen und Kollegen ihre Entschlossenheit, sich das erpresserische Junktim der Geschäftsleitungen nicht gefallen zu lassen.Genau eine Woche zuvor waren die Beschäftigten des BR-Funkhauses bereits in einen Warnstreik getreten. Leider hatte dieser seit Jahrzehnten erste Streik im BR aber die Geschäftsleitung nicht zum Einlenken veranlasst. Im Gegenteil: Der Intendant versucht jetzt mit einseitigen Informationsveranstaltungen bei den Beschäftigten um Verständnis für seine Forderung nach Verschlechterung der Altersversorgung zu werben.

Ziel des Warnstreiks in Freimann war es, ihm dabei einen Strich durch die Rechnung zu machen. Deshalb ruhte die Arbeit just zu der Zeit, in der im Funkhaus die erste einseitige informationsveranstaltung begann. Die Streikenden nutzten den Warnstreik auch dazu, sich argumentativ auf die Intendantenveranstaltung in Freimann vorzubereiten.

In einer einstimmig gefassten Resolution fordern die Streikenden die Geschäftsleitungen auf, wieder zu normalen Gehaltstarifverhandlungen zurückzukehren und die unseriöse und inakzeptable Verknüpfung mit Verschlechterungen bei der Altersversorgung endlich fallen zu lassen. Dieses Junktim führt in die Sackgasse!

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »