Warnstreik in Lokalredaktionen

Demonstration durch die Innenstadt von Euskirchen
Foto: Klaus Daub

Mit einem sechstägigen Warnstreik starten die Beschäftigten der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG), ein Tochterunternehmen des Medienhauses DuMont Rheinland (Kölner Stadt-Anzeiger) und des Heinen-Verlag (Kölnische Rundschau), ins neue Jahr. Sie kämpfen für die Rückkehr ihres Unternehmens in die Tarifbindung. Die Mehrzahl der Belegschaft ist am 2. Januar dem Streikaufruf von ver.di und dem DJV gefolgt.

Und so blieben die meisten Arbeitsplätze in den sechs Redaktionen der RRG zu Jahresbeginn unbesetzt. Rund 100 Redakteurinnen und Redakteure sowie Redaktionssekretärinnen und -sekretäre waren von den Gewerkschaften zum Streik aufgerufen worden, nur 19 von ihnen erschienen zur Arbeit. Mit dem inzwischen vierten Warnstreik innerhalb eines Jahres setzen sich die Beschäftigten für eine uneingeschränkte Anerkennung der für die Branche geltenden Tarifverträge ein. „Die Kolleginnen und Kollegen in der RRG fordern zurecht ein Ende der Mehrklassen-Gesellschaft bei der Bezahlung und bei anderen Arbeitsbedingungen“, sagt Stephan Otten, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Köln. „Und für faire Gehälter und faire Arbeitsbedingungen gibt es einen anerkannten Maßstab: Die in der Branche geltenden Flächentarifverträge.“ Zum Auftakt ihres Warnstreiks trafen sich die Beschäftigten zu einer Streikversammlung im Alten Casino in Euskirchen. Mit einem Demonstrationszug durch die Euskirchener Innenstadt machten die Streikenden auch ihre Leserinnen und Leser auf den Tarifkonflikt bei der RRG aufmerksam.

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In der 6. Verhandlungsrunde zwischen der gemeinsamen Tarifkommission von ver.di und DJV mit der RRG-Geschäftsführung am 24. November 2017 in Leverkusen wurde deutlich, dass ein Anerkennungstarifvertrag für alle Beschäftigten betriebswirtschaftlich möglich sei, heißt es in einer Pressemitteilung von ver.di. „Veranschaulichen konnten wir der Arbeitgeberseite, dass eine Anerkennung der Flächentarifverträge Vorteile mit sich bringen.“, so Stephan Otten, ver.di Gewerkschaftssekretär. So sei es ein Vorteil, wenn Lohnkonflikte auf Branchenebene statt im Betrieb ausgetragen würden. Auch eine tarifgebundene Entgeltordnung für alle Beschäftigten im Betrieb wäre vorteilhaft, weil dadurch eine besser bessere Planbarkeit möglich sei. darstellt. „Darüber hinaus hat die Verhandlungskommission der beiden Gewerkschaften bereits nachgewiesen, dass auch bei sofortiger Anerkennung der Flächentarifverträge die Personalkosten in der RRG nicht steigen werden“, so Otten.

Foto: Klaus Daub

Am 10. Januar findet in Köln die nächste Runde der seit Februar 2017 andauernden Tarifverhandlungen für die RRG statt. „Wir erwarten, dass die Geschäftsführung dann ihre Verweigerungshaltung aufgibt und den berechtigten Forderungen der Belegschaft nachkommt, die seit der RRG-Gründung 2014 bereits einen erheblichen Beitrag zur Kostenersparnis geleistet hat“, so Otten.

Die Zeitungsmacher_innen in Köln erhalten von vielen Seiten Unterstützung. So wünscht die IG Metall Bonn-Rhein-Sieg den Streikenden „viel Erfolg und einen guten Tarifabschluss“. Gerade in der Zeitungsbranche seien Tarifverträge „unerlässlich, da eine Berichterstattung, die Missstände in der Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigt, ansonsten absolut unglaubwürdig wird. Man kann nicht andere an den Pranger stellen und seine Beschäftigte in Permanenz ausbeuten“, so Michael Korsheimer. Und der WDR schreibt: „ Liebe ZeitungsmacherInnen Köln, wir vom Senderverband WDR wünschen euch viel Erfolg! Wir finden es gut, dass ihr euch so entschlossen einsetzt. Tarifflucht, wie sie von der RRG betrieben wird, ist nicht hinnehmbar!“.

 

Informationen:

http://zeitungsmacher.koeln/

https://mmm.verdi.de/tarife-und-honorare/koelner-im-3-tage-streik-46189

https://mmm.verdi.de/tarife-und-honorare/erneut-warnstreik-bei-koelner-rrg


Arbeitgeber lehnen Kompromissangebot der Gewerkschaften ab

Die siebte Runde der Tarifverhandlungen endete am 10. Januar ohne Ergebnis. Die Arbeitgeberseite lehnte ein Kompromissangebot der Gewerkschaften ab. Die Verhandlungskommission hatte angeboten, die Manteltarifverträge zum 1. Juli dieses Jahres und die Gehaltstarifverträge erst zum 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Die Arbeitgeberseite begründete ihre Ablehnung mit dem Hinweis, die RRG könne sich die in den Flächentarifverträgen festgeschriebenen Gehälter nicht leisten.

Die Gespräche werden am 2. Februar fortgesetzt.

(Aktualisierung vom 12. Januar 2018)

 

 

 

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