Auch die neunte Runde der seit einem Jahr laufenden Tarifverhandlungen für die rund 100 Beschäftigten der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft GmbH (RRG) endete in Köln am 6. Februar enttäuschend. Die Beschäftigten wollen über einen Anerkennungstarifvertrag eine Rückkehr zu den Flächentarifregelungen der Branche erreichen und die „Mehrklassengesellschaft“ in den Redaktionen beseitigen. Die Zeichen stehen nun weiter auf Streik. Dafür hatten die Gewerkschaftsmitglieder zuvor bei einer Urabstimmung votiert.
„Die Geschäftsführung der RRG beharrt bislang weiter darauf, Gehälter, die von den Regelungen der Flächentarifverträge deutlich abweichen, zu zementieren“, kritisiert Christof Büttner, Landesmediensekretär von ver.di NRW. „Die Arbeitgeberin muss nun endlich ein vernünftiges Angebot unterbreiten, damit die Tarifparteien aufeinander zugehen können“, so der Verhandlungsführer. Zuletzt hatte die Gewerkschaftsseite am 10. Januar angeboten, die Tarifverträge bei der Redaktionsgemeinschaft zeitlich versetzt einzuführen, was dem Unternehmen mehr Zeit verschafft hätte. Nach diesem Vorschlag sollten zum 1. Juli 2018 zunächst die Manteltarifverträge für die Redakteur_innen und Verlagsangestellten in Kraft treten, die Gehaltstarifregelungen erst zum 1. Januar 2019. Obwohl bei einem Achtaugengespräch am 2. Februar erstmals Bewegung in die Verhandlungen zu kommen schien, zeigte sich die Arbeitgeberseite ablehnend und machte zuletzt weiteren Beratungsbedarf geltend.
Die Rheinische Redaktionsgemeinschaft ist eine 2014 gegründete tariflose Tochter des Medienhauses DuMont Rheinland und des Heinen-Verlages. Die Redaktionen der RRG produzieren die lokalen Inhalte von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau für den Rhein-Sieg-Kreis, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis, das Oberbergische und für die Eifel.
Eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft hatte sich am 5. Februar in einer Urabstimmung für die Fortsetzung der Tarifauseinandersetzung ausgesprochen. Die Beschäftigen wollen – wie seit August 2017 bereits mehrfach praktiziert – auch künftig zur Durchsetzung ihrer Forderungen streiken. Die Beteiligung an der Abstimmung, zu der die Gewerkschaften DJV und ver.di aufgerufen hatten, war außerordentlich hoch. Die Abstimmung wurde neuerlich von einem eintägigen Warnstreik begleitet.
Eine Fortsetzung der Gespräche ist für den 13. Februar geplant. Dann werde sich „herausstellen, ob die Arbeitgeberseite nur auf Zeit gespielt hat und ob Gespräche überhaupt weiter Sinn haben. Der bisherige Verlauf des Konflikts hat gezeigt, dass die Arbeitgeberseite nur durch Druck aus der Belegschaft zu Zugeständnissen zu bewegen ist“, heißt es von der ver.di-Verhandlungsführung.