Was du nicht willst, das man dir tu …

Die Entscheidung der Mitgliederversammlung der VG Wort für einen rechtskonformen Verteilungsplan ist ein positives Signal nach monatelangen Querelen, die den Fortbestand der Verwertungsgesellschaft ernsthaft infrage gestellt haben. Der neue Verteilungsplan ist letztlich ein klassischer Kompromiss. Er setzt das Urteil des Bundesgerichtshofs konsequent um, wonach Autor_innen  grundsätzlich 100 Prozent aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zustehen.

Er lässt jedoch auch so viel Spielraum, dass all jene Urheber_innen, die dies ausdrücklich wünschen, ihren Verlagen einen Anteil an diesen Geldern zukommen lassen können – allerdings mit einem Verteilungsschlüssel, der zugunsten der Kreativen verändert wurde.

Die freiwillige Verlegerbeteiligung trägt dem immer wieder geäußerten Wunsch vieler Autor_innen Rechnung. Mehr als 26.000 von ihnen haben deshalb inzwischen schon ausdrücklich für diese Option gestimmt. Es verwundert kaum, dass unter ihnen allerdings nur wenige Journalist_innen sind, die für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage arbeiten. Das zeigt, wie zerrüttet in diesem Bereich inzwischen das Verhältnis zwischen Urheber_innen und Verwertern ist. Dass die Kolleginnen und Kollegen so vehement auf dem Prinzip „Alles für mich, nichts für den Verlag“ bestehen, haben sich die Verlage und ihre Spitzenverbände selbst zuzuschreiben: Wegen der immer weiter um sich greifenden Tarifflucht bei den festangestellten Redakteur_innen, vor allem aber wegen der in vielen Zeitungsredaktionen häufig beschämend niedrigen Honorare für die Freien – beides untrügliche Zeichen, dass die Arbeit von Journalist_innen von deren Arbeit- und Auftraggebern nicht wertgeschätzt wird.

Wohlmeinende, die zuletzt trotzdem noch erwogen hatten, die Zeitungsverlage zumindest teilweise an den Erlösen der VG Wort zu beteiligen, wurden spätestens Anfang März dieses Jahres eines Besseren belehrt. Damals kündigte der BDZV die mit den Gewerkschaften vereinbarten Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalist_innen, deren Anwendung die meisten Verlage ohnehin verweigert hatten.

Vertragstreue sieht anders aus. Kein Wunder, dass die Freien den Verlagen nun die kalte Schulter zeigen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

UCI gibt im Tarifkonflikt nach

Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die United Cinemas International (UCI) im Tarifkonflikt in der dritten Verhandlungsrunde auf ein umfassendes Tarifergebnis verständigt. „Damit sind weitere Streiks in den UCI-Kinos vorerst abgewendet“, so ver.di-Verhandlungsführer Andreas Köhn.
mehr »

Kino-Streiks zur Berlinale wirken 

Die Streiks während der Internationalen Filmfestspielen Berlin (Berlinale) haben Bewegung in die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Kinobetreiber CineStar gebracht. „Die Verhandlungen heute fanden in einer spürbar konstruktiveren Atmosphäre statt als beim letzten Mal“, so ver.di-Verhandlungsführer Andreas Köhn bei der soeben beendeten zweiten Tarifverhandlungsrunde in Berlin.
mehr »

ver.di will Anhebung der Niedriglöhne im Kino

Kein Lohn unter 16 Euro, so lautet die zentrale Forderung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der aktuellen Tarifauseinandersetzung der Kinobranche. Ziel ist es, für die rund 2.500 Kinobeschäftigten sozial gerechte und existenzsichernde Einkommen zu erreichen, deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
mehr »

Pressefreiheit schützen heißt: Journalist*innen schützen!

55 Angriffe auf Journalist*innen verzeichnete „Reporter ohne Grenzen" (ROG) in Deutschland im Jahr 2025. Und dass es 2026 so weitergeht, zeigt der jüngste Fall aus Schnellroda: Bei der „Winterakademie" des rechtsextremen Milieus wurden Journalist*innen von Teilnehmenden der Veranstaltung verbal erniedrigt, bedroht, körperlicher Gewalt ausgesetzt und bestohlen. ROG wertet den Vorfall als Beispiel  für die zunehmende Normalisierung von Gewalt und Einschüchterung gegenüber der Presse im extrem rechten Milieu.
mehr »