Sechs Monate gespeichert – auch Journalistendaten

dju unterstützt Sammel-Verfassungsbeschwerde, wenn das Gesetz in Kraft tritt

Ab Mitte dieses Jahres sollen sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren vom Festnetz oder Handy, E-Mailen, SMS-Versand, Internet-Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, für sechs Monate gespeichert werden. Die Bundesregierung will die heftig umstrittene Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten der Europäischen Union vom März 2006 in deutsches Recht umsetzen.


Zweck der Vorratsdatenspeicherung soll die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten sein, zu denen allerdings auch sämtliche mittels Telekommunikation begangene Straftaten gehören. Zugriff auf die Daten werden Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch ausländische Staaten erhalten. Ausnahmen für Journalisten soll es nicht geben.
Die dju in ver.di hält dies für verfassungswidrig. Sie unterstützt deshalb die Initiative „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“ und ruft alle JournalistInnen als Berufsgeheimnisträger auf, die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu unterzeichnen (http://www.vorratsdatenspeicherung.de). Bislang haben über 6.000 Personen das Online-Formular ausgefüllt und eine Prozessvollmacht erteilt. Mit der Beteiligung sind keine Kosten verbunden. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird umgehend Klage eingereicht.

Verschlechterung beim Zeugnisverweigerungsrecht

Außer dem neuen § 106a Telekommunikationsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Telekommuni­kationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ vom 27. November 2006 auch zahlreiche Änderungen der Strafprozessordnung vor, unter anderem Verschlechterungen beim Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten.
Eine gemeinsame Stellungnahme von ARD, BDZV, DJV, Deutschem Presserat, VDZ, ver.di, VPRT und ZDF zieht das Fazit, dass diese Neuregelungen geeignet sind, „den durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckten Schutz der Informanten und der von staatlichen Eingriffen ungestörten Redaktionsarbeit nachhaltig zu beschädigen.“ Die Bundesregierung wird deshalb eindringlich aufgefordert, diesen Weg nicht weiter zu verfolgen.

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