Werbe- und Sonderwerbeformen im Hörfunk

 

Werbeform Rundfunkrechtliche Schranken
Spotwerbung Trennung durch Jingle, Ansage; maximal 12 Minuten pro Stunde und 15 Prozent der täglichen Sendezeit
Live-Reader muss als Werbung erkennbar sein
Patronat/ Sponsoring Hinweis zu Beginn oder am Ende in vertretbarer Kürze, auch innerhalb einer Sendung, aber kein Einfluss auf das redaktionelle Programm
Auslobung von Geld-
und Sachpreisen
bei Gewinnspielen
dreimalige Nennung der Firma und kurze Beschreibung des ausgelobten Preises möglich; Umworbener darf nicht durch übermäßige Vorteile angelockt und seine Spielleidenschaft ausgenutzt werden
Eigen- und Fremdpromotion,
Merchandising
zulässig bei Hinweis auf eigenes Programm bzw. Begleitmaterial und das anderer Rundfunkveranstalter
Teleshopping Hinweis zu Beginn und während der Sendung
Dauerwerbesendung Werbecharakter muss zu Beginn und soll während des gesamten Verlaufs deutlich werden
Schleichwerbung nicht bei wahrgenommener Informationspflicht und aus programmlich-dramaturgischem Grund
Product Placement werbliche Interessen sollen durch die redaktionelle Gestaltung nicht gefördert werden
Social Advertising keine Werbung, wenn unentgeltlich
Eventsponsoring,
On-Air-Promotion,
Kompensationsgeschäft
nicht eigens geregelt

Quellen: Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag; Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung in der Neufassung vom 10.2.2000.


 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

Fakten for Future

Menschen jeden Alters machen sich Sorgen um die Zukunft unseres Planeten. Carla Reemtsma ist Klimaschutzaktivistin und Mitorganisatorin des Schulstreiks Fridays for Future („Klimastreik“) in Deutschland. Als Sprecherin vertritt sie die Bewegung auch in der medialen Öffentlichkeit. Wir sprachen mit ihr über Kommunikationsstrategien, Aktivismus und guten Journalismus.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

Mit Recht und Technik gegen Fake News

Als „vielleicht größte Gefahr“ in der digitalen Welt sieht die Landesanstalt für Medien NRW (LFM) die Verbreitung von Desinformationen. Insbesondere gilt das für die Demokratische Willensbildung. Daher wird die Aufsichtsbehörde ihren Scherpunkt im kommenden Jahr genau auf dieses Thema richten. Aber wie kann man der Flut an Fake News und Deep Fakes Herr werden?
mehr »